Corona in NRWMaskenpflicht an Schulen fällt weg – Termin steht fest

Eine Schülerin einer Gesamtschule steht mit einer Mund- und Nasenmaske vor einer Tafel.Zum 2. April 2022 fällt die Maskenpflicht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weg.

Zum 2. April 2022 fällt die Maskenpflicht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen weg. Hier ein Symbolfoto vom 12. August 2020.

Die Corona-Auflagen werden per Bundesgesetz erheblich reduziert. Das wirkt sich auch auf die Schulen in NRW aus.

Der Bundestag hat am Freitag (18. März 2022) das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das ein Auslaufen der meisten bundesweiten Corona-Auflagen schon an diesem Sonntag (20. März 2022) vorsieht.

Es ermöglicht den Ländern aber, übergangsweise noch zwei weitere Wochen bis zum 2. April die meisten Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Maskenpflicht an NRW-Schulen endet zum 2. April

  1. Die Maskenpflicht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen endet zum 2. April. Das teilte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag (18. März 2022) mit.
  2. Ab dem 4. April – einem Montag – müssen Schülerinnen und Schüler damit keine Masken mehr in den Klassenräumen tragen.
  3. Gebauer zufolge kann ein Mund-Nasen-Schutz ab dem 4. April freiwillig getragen werden. Das sei dann eine „individuelle Entscheidung“.

Das Land nutze die Übergangsregelung des Bundes. In NRW solle nach zwei Jahren Pandemie möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein, betonte die Ministerin. Die Corona-Infektionszahlen stiegen derweil auch am Freitag weiter.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich allerdings am Donnerstag für das Beibehalten der Maskenpflicht an Schulen noch bis zu den Osterferien ausgesprochen – also bis zum 8. April als letztem Schultag vor den Ferien.

Das wäre allerdings nicht leicht umzusetzen, denn: Den Ländern wird zwar im neuen Bundesgesetz auch nach dem 2. April ermöglicht, weitergehende Beschränkungen für regionale „Hotspots“ vorzugeben.

Bald keine Corona-Tests mehr an NRW-Schulen

Das geht aber nur, wenn das Landesparlament „die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ feststellt. Das kann eine Kommune, eine Region oder - laut Bundesgesundheitsministerium - auch ein ganzes Bundesland sein. Dann soll auch eine Maskenpflicht an Schulen möglich sein. Wüst hatte das Gesetz als „praktisch nicht umsetzbar“ bezeichnet und dabei vor allem die „Hotspot“-Regelung moniert.

Auch die regelmäßigen Corona-Tests laufen bald für die rund 2,5 Millionen Schüler und Schülerinnen in NRW aus: Sie werden an den Schulen „im Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben“ noch bis zum Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt, also bis zum 8. April. Nach den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht wieder aufgenommen, kündigte Gebauer in einer Mail an die Schulen an. Sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gebe. Der Unterricht beginnt wieder am 25. April.

Verbände mahnen zur Vorsicht – Inzidenz in NRW weiter auf hohem Niveau

In NRW war die Maskenpflicht für Schüler und Schülerinnen am Sitzplatz am 2. Dezember 2021 in der vierten Corona-Welle wieder eingeführt worden. Bei den Testverfahren überprüfen sich seit einer Umstellung Ende Februar Grundschüler derzeit noch drei Mal pro Woche zu Hause per Corona-Selbsttest. An weiterführenden Schulen werden drei Selbsttests pro Woche am Testort Schule gemacht. Eine Testpflicht besteht seit dem 28. Februar in NRW für Schüler und Schulpersonal nur noch, wenn diese nicht geimpft oder genesen sind.

Viele Verbände und die politische Opposition in NRW hatten im Vorfeld zur Vorsicht gemahnt und angesichts der rasant steigender Infektionszahlen vor voreiligen Lockerungen gewarnt. Die Sieben-Tage-Inzidenz kletterte auch in NRW weiter und lag am Freitag laut Robert Koch-Institut bei 1461,5 Infektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. (mt/dpa)