NRW-Bürger müssen seit Samstag (4. 12.21) viele Corona-Einschränkungen beherzigen. Ministerpräsident Wüst hat regelmäßige Kontrollen der neuen Maßnahmen angekündigt. Was genau gilt, lesen Sie hier in der Übersicht.
Neue Corona-Regeln in NRW Was droht bei Verstoß? Wie wird kontrolliert?
Jetzt wird es eng für Ungeimpfte: Von diesem Samstag an wird ihr Aktionsradius in NRW ganz empfindlich eingeschränkt. Ab dem 4. Dezember gelten sie: die neuen Corona-Regeln in NRW. Ob sie von der Bevölkerung umgesetzt werden, sollen Kontrollen ergeben. Wie die aussehen sollen, hat Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) angekündigt und erklärt.
Corona-Regeln in NRW: Hendrik Wüst will regelmäßig kontrollieren lassen
„Ich kann nicht vor jede Innenstadt ein Pförtnerhäuschen setzen. An einigen Stellen können wir Einlasskontrollen machen, an anderen Stellen wird es immer auf Stichproben hinauslaufen“, erklärte Wüst bei einer Veranstaltung des DGB Nordrhein-Westfalen am Freitag (3. Dezember) in Düsseldorf.
Weiter erklärte Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Aber sie müssen so regelmäßig sein, das jeder weiß, ich halt mich lieber dran, so wie im Straßenverkehr. Es steht nicht an jeder Ampel ein Polizist, es wird nicht an jeder Stelle geblitzt, aber wir wissen, es wird so oft geblitzt, dass wir uns doch sicherheitshalber mal lieber dran halten. Und so muss das hier auch laufen“, sagte Wüst.
Neue Regeln: Die Corona-Schutzverordnung in NRW im Überblick
- Nicht Immunisierte dürfen nur noch in Läden für den täglichen Bedarf. Dazu zählen etwa Lebensmittel- und Getränkeläden, Baby- und Tierbedarfsfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und der Großhandel. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
- Clubs und Diskotheken dürfen in NRW ab sofort nicht mehr betrieben werden - unabhängig von der Corona-Neuinfektionsrate vor Ort. Die Zuschauerzahlen bei überregionalen Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15 000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5000. Stehplätze dürfen nicht besetzt werden.
- Weihnachtsmärkte dürfen in NRW geöffnet bleiben: Allerdings stehen sie landesweit nur noch Geimpften und Genesenen offen. Bei den Kontaktbeschränkungen übernimmt NRW den Bund-Länder-Beschluss: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder unter 14 Jahren werden hiervon ausgenommen.
- In Kreisen mit einer Neuinfektionsrate über 350 gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen alle Kontakte reduziert werden. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Verstöße gegen die Vorgaben können mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Wüst mahnt zur Einhaltung der Corona-Regeln in NRW
Der Regierungschef mahnte eindringlich, die Regeln einzuhalten: „Wer dagegen verstößt, der begeht kein Kavaliersdelikt, sondern der spielt nicht nur mit seiner, sondern auch mit der Gesundheit anderer und der zockt mit der Überlastung der Intensivstationen.“ (dpa)