Trauerbeflaggung in NRWDarum wehen Mittwoch die Fahnen auf Halbmast

Die Fahnen von Nordrhein-Westfalen und Deutschland wehen am 23.03.2016 vor dem Landtag in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) im Gedenken an die Opfer der Terroranschläge in Brüssel auf Halbmast.

Am Mittwoch, 8. September, werden in Nordrhein-Westfalen die Flaggen auf Halbmast gesetzt – wie hier am 23. März 2016 vor dem Düsseldorfer Landtag im Gedenken an die Terror-Opfer von Brüssel.

Am Mittwoch, 8. September, wehen in ganz Nordrhein-Westfalen die Fahnen an vielen Gebäuden auf Halbmast.

von Stefanie Monien  (smo)

Düsseldorf. Im NRW-Landtag wird es am Vormittag eine Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Opfer der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 geben.

NRW-Innenminister Reul hat Trauerbeflaggung angeordnet

In diesem Zusammenhang hat NRW-Innenminister Herbert Reul die sogenannte Trauerbeflaggung für alle Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, angeordnet. Das bestätigte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums EXPRESS.DE am Dienstagnachmittag.

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Sebastian Schuster, sagte am Dienstag: „Die Zerstörungen durch das Unwetter im Juli sind für uns alle immer noch unfassbar. Mein Beileid gilt den Angehörigen der Todesopfer bei uns im Rhein-Sieg-Kreis und in der ganzen Region.“

Im Kreisgebiet sind im Zusammenhang mit dem Unwetter neun Menschen ums Leben gekommen, in Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 48 Todesopfer zu beklagen.

Nicht nur in NRW: Das sind bundesweite „Beflaggungstage“

Öffentliche Gebäude werden nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch bundesweit, an diesen Tagen beflaggt – und zwar „ohne besondere Anordnung“, wie es von Seiten des Bundesinnenministeriums heißt:

  1. 27. Januar: Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) - auf Halbmast. Ist das Flaggen auf Halbmast nicht möglich, so ist an der Flagge Trauerflor anzubringen und die Flagge oben am Mast zu flaggen. 
  2. 1. Mai: Tag der Arbeit
  3. 9. Mai: Europatag – seit 1983 gehört der Europatag zu den regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen, wobei er zunächst am 5. Mai begangen wurde, seit 2005 am 9. Mai.
  4. 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
  5. 17. Juni: Am 17. Juni wird seit 1955 geflaggt, in der Bundesrepublik zunächst zum „Tag der deutschen Einheit“, nach der Wiedervereinigung zum Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR.
  6. 20. Juli: Jahrestag zum Gedenken an das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg am 20. Juni 1944.
  7.   3. Oktober: Am Tag der Deutschen Einheit – seit 1991 ist der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit einer der regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage.
  8. 2. Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag. 

Zudem wird am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag sowieam Tag der Wahl zum Europäischen Parlament beflaggt.

Zusätzliche Beflaggungstage in NRW sind der 23. August (Jahrestag der Gründung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen 1946) sowie die Tage der Wahlen zum NRW-Landtag und der Tag allgemeiner Kommunalwahlen. (smo)