Polizei DortmundStadiondach-Kletterer muss für Polizeieinsatz zahlen – über 12.000 Euro

Ein Polizeiwagen im Einsatz.

Ein Polizeieinsatz kann für den Verursacher teuer werden - wie jetzt für einen Stadiondach-Kletterer in Dortmund (Symbolfoto).

Während der Fußball-EM 2024 kletterte ein Mann auf das Dach des Dortmunder Stadions und löste einen großen Polizeieinsatz aus. Jetzt bekommt er die Rechnung.

Während der Fußball-Europameisterschaft 2024 sorgte ein Kletterer für Aufregung im Dortmunder Stadion. Vor dem Spiel Deutschland gegen Dänemark am 29. Juni 2024 kletterte ein Mann zunächst unter das Dach des Fußballstadions und später auf das Dach selbst. Nun muss der damals 21-jährige Osnabrücker für den ausgelösten Polizeieinsatz tief in die Tasche greifen.

Wie die Dortmunder Polizei mitteilt, stellt das Polizeipräsidium dem Mann nun Kosten in Höhe von 12.076,93 Euro in Rechnung. Der Großteil des Betrages entfällt mit 9.973,00 Euro auf die Personalkosten der Einsatzkräfte.

108 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz - inklusive SEK und Hubschrauber

An dem Einsatz waren insgesamt 108 Polizistinnen und Polizisten beteiligt. Die Polizei setzte unter anderem Bereitschaftspolizei, ein SEK und einen Hubschrauber ein. Neben den Personalkosten werden dem Mann auch die Kosten für die Überprüfung und Sicherstellung seines Rucksacks durch Beamtinnen und Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz des Polizeihubschraubers in Rechnung gestellt.

Grundlage für die Berechnung der Einsatzkosten sind das nordrhein-westfälische Gebührengesetz, die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung sowie der Allgemeine Gebührentarif.

"Roofer" wollte nur Fotos vom Stadiondach machen

Der zunächst unbekannte Mann wurde am Abend des 29. Juni um 22.11 Uhr auf dem Stadiondach entdeckt. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nahmen mit ihm Kontakt auf, während der Hubschrauber das Dach ausleuchtete. Um 23.44 Uhr folgte der Osnabrücker schließlich den Anweisungen der Polizei und kehrte auf einen Steg unter dem Stadiondach zurück, wo er durchsucht und festgenommen wurde.

Spezialisten des Landeskriminalamtes untersuchten seinen Rucksack auf Sprengstoff. Darin befand sich jedoch lediglich die Kameraausrüstung des jungen Mannes. Wie spätere Ermittlungen ergaben, wollte der Mann auf dem Dach Fotos aufnehmen.

Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen, die ungesichert und unbefugt auf hohe Gebäude steigen und Fotos oder Videos aufnehmen - sogenannte "Roofer" - sich selbst, Einsatzkräfte sowie Unbeteiligte in Gefahr bringen.

Ratenzahlung möglich - Klage kann eingereicht werden

Per Gesetz kann die Polizei den Verursacherinnen und Verursachern von Einsätzen die Kosten in Rechnung stellen. Ob und in welcher Höhe dies geschieht, ist von jedem Einzelfall abhängig. Die Polizei gibt den Betroffenen die Gelegenheit, sich vor Erlass eines Gebührenbescheides zur Sache zu äußern.

Den Gebührenbescheid erhält der Osnabrücker auf dem Postweg. Gegen diesen Bescheid kann er Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. Auf Antrag ist eine Ratenzahlung möglich.

Die Polizei kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Fällen Kosten in Rechnung stellen, etwa bei Ingewahrsamnahmen, missbräuchlichen Alarmierungen, wiederholten Ruhestörungen und Sicherstellungen. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.