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Unterernährt und misshandeltBaby zu Tode geschüttelt — drei Jahre Haft für Mutter

Das Gericht hat die Mutter wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)

Das Gericht hat die Mutter wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt. (Archivbild)

Ein Säugling stirbt infolge starken Schüttelns an einem Atemstillstand. Nun hat das Kölner Landgericht das Urteil gegen die Mutter gesprochen.

Im Prozess um ein zu Tode geschütteltes Baby hat das Kölner Landgericht die Mutter zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen die 41-Jährige wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen - jeweils durch Unterlassen - schuldig. 

Der 14 Wochen alte Säugling war im Mai 2022 „aufgrund schwerer Misshandlungen, nämlich einem kräftigen Schütteln, verstorben“, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung sagte. Dadurch sei es bei dem Baby zu einem Atemstillstand gekommen, der schwere Verletzungen des Gehirns nach sich gezogen habe. 

Hinweise auf vorangegangene Misshandlungen

Zudem sei das Kind unterernährt gewesen. Auch sei der Säugling schon vor seinem Tod körperlich misshandelt worden. Darauf deuteten bereits verheilte Rippenbrüche hin, die bei der Obduktion festgestellt worden waren. „Da muss es schon Wochen vor dem Tod eine ganz kräftige Kompression des Oberkörpers gegeben haben“, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Weiter habe der Junge auch einen Schädelbruch erlitten, der aber nicht ursächlich für den Tod gewesen sei. Ob dieser Bruch von einem Sturz stammte oder von einem Schlagen des Kopfes gegen einen harten Gegenstand, konnte das Gericht nicht feststellen.

Angeklagte wies alle Schuld von sich 

Die Angeklagte aus Gummersbach hatte in dem Prozess alle Schuld von sich gewiesen und den Vater des Kindes, ihren Ehemann, schwer belastet. Dieser war bereits im vergangenen Juni ebenfalls wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt worden. 

Die Schuldsprüche ergingen in beiden Fällen jeweils wegen Beihilfe, weil das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, wer den Säugling letztlich zu Tode geschüttelt hatte. Dass es aber einer der beiden Elternteile war, daran hatte das Gericht keine Zweifel. (dpa)