16-Jähriger erschossenFlüchtling stirbt bei Polizeieinsatz - fahrlässige Tötung?

Ende Dezember begann der Prozess nach tödlichen Polizeischüssen auf einen jungen Flüchtling. Der Jugendliche aus dem Senegal war am 8. August 2022 auf dem Gelände einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen worden. (Archivbild)

Ende Dezember begann der Prozess nach tödlichen Polizeischüssen auf einen jungen Flüchtling. Der Jugendliche aus dem Senegal war am 8. August 2022 auf dem Gelände einer Jugendhilfeeinrichtung erschossen worden. (Archivbild)

Nach dem Tod eines Flüchtlings bei einem Polizeieinsatz in Dortmund verhandelt das Schwurgericht gegen fünf Polizisten. Jetzt bringt die Staatsanwaltschaft erstmals fahrlässige Tötung ins Gespräch.

Im Prozess um den Tod eines 16 Jahre alten Flüchtlings bei einem Polizeieinsatz in Dortmund hat die Staatsanwaltschaft erstmals eine neue rechtliche Bewertung ins Gespräch gebracht. Demnach könnte es sich bei der Tat vom 8. August 2022 auch um eine fahrlässige Tötung gehandelt haben. „Ich rege an, den Angeklagten entsprechende rechtliche Hinweise zu erteilen“, sagte die Sitzungsvertreterin vor dem Dortmunder Schwurgericht.

Der 16-jährige Mouhamed Dramé war im Innenhof einer Jugendeinrichtung von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei getroffen und tödlich verletzt worden. Der Flüchtling aus dem Senegal soll sich mit einem Messer in der Hand auf mehrere Beamte zubewegt haben, nachdem er zunächst mit Pfefferspray und anschließend mit zwei Elektro-Tasern besprüht beziehungsweise beschossen worden war.

Der Jugendliche hatte das Messer zuvor auf den eigenen Bauch gerichtet. Alle Versuche der Polizisten, Kontakt mit ihm aufzunehmen, waren gescheitert.

Fünf Beamte angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat fünf Polizeibeamte angeklagt. In der Anklageschrift waren die Delikte bisher als vorsätzliche Taten gewertet worden: Totschlag beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt.

Der Prozess vor dem Dortmunder Schwurgericht soll voraussichtlich noch im Dezember enden. Ob die Schwurgerichtskammer die angeregten rechtlichen Hinweise erteilt, ist bisher nicht entschieden. (dpa)