Studierenden Chancen bietenHochschulstärkungsgesetz: Orientierungssemester in NRW

In einem «Nullten Semester» soll es Studentinnen und Studenten ermöglicht werden, in einzelne Fächer oder Studienschwerpunkte hineinzuschnuppern. (Symbolbild)

In einem „Nullten Semester“ soll es Studentinnen und Studenten ermöglicht werden, in einzelne Fächer oder Studienschwerpunkte hineinzuschnuppern. (Symbolbild)

Das Hochschulstärkungsgesetz soll die Weichen für die Zukunft der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen stellen. Es zielt unter anderem auf eine bessere Orientierung für ein Studium ab.

Mit dem Hochschulstärkungsgesetz will das Land Nordrhein-Westfalen Studierenden unter anderem durch ein Orientierungssemester bessere Chancen auf ein erfolgreiches Studium bieten. Studierenden soll es im „Nullten Semester“ ermöglicht werden, in einzelne Fächer oder Studienschwerpunkte hineinzuschnuppern, Vorlesungen zu besuchen und sogar Prüfungen abzulegen, um gründlich auszuloten, ob sie das für sie passende Studienfach gefunden haben, teilte die Landesregierung in Düsseldorf mit.

Zudem sollen Nachwuchsprofessuren eingeführt werden. Der Entwurf des Hochschulstärkungsgesetzes sieht vor, dass Promovierte die notwendige Praxiserfahrung ganz oder teilweise auch während ihrer Hochschultätigkeit erlangen können. Bislang gilt als Berufungsvoraussetzung für Professoren neben der wissenschaftlichen und didaktischen Qualifikation auch umfassende Berufserfahrung von mindestens drei Jahren außerhalb der Hochschule. 

„Ich bin sicher, mit dem Hochschulstärkungsgesetz werden wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen so verbessern, dass es noch erfolgreicher gelingt, Studentinnen und Studenten mit einer guten Betreuung zu einem Studienabschluss zu führen“, sagte Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) laut Mitteilung. (dpa)