ProzessMann wegen Hammerangriff auf duschende Frau verurteilt

Nach einem Angriff mit einem Hammer hat das Landgericht Köln einen Ehemann zu zehn Jahren Haft verurteilt. (Illustration)

Nach einem Angriff mit einem Hammer hat das Landgericht Köln einen Ehemann zu zehn Jahren Haft verurteilt. (Illustration)

Nach einer brutalen Attacke auf seine Frau vor den Augen der Kinder steht einem 38-Jährigen eine lange Haftstrafe bevor. Zuvor hatte er noch Karneval gefeiert. Das Motiv bleibt unklar.

Ohne Vorwarnung riss ein 38-Jähriger eine Duschtür auf und schlug rund 20 Mal mit einem Hammer auf seine Frau ein - nun hat ihn das Landgericht in Köln wegen des Angriffs zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Vater von zwei Kindern wurde unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. „Wer so auf das Gesicht eines Menschen einschlägt, der will brachial vernichten“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Gericht hatte im Prozess versucht, die Geschehnisse am Tattag im Februar 2024 zu rekonstruieren - auch auf der Suche nach einem Motiv. Der Angeklagte soll damals zunächst mit Freunden in Erftstadt bei Köln auf einer sogenannten Herrensitzung Karneval gefeiert haben. Ein Gesprächsthema laut Gericht in der eigentlich von Frohsinn geprägten Atmosphäre: Die kurz zuvor von seiner Frau vollzogene Trennung sowie ihre neue Liebesbeziehung.

Nach der Heimkehr in das noch gemeinsam bewohnte Haus eskalierte die Situation demnach. Der Angeklagte, der bis dahin ein tadelloses Leben geführt haben soll, ging mit einem schweren Hammer ins Bad. 

Blut an der Decke

Mindestens 20 Mal habe der Angeklagte auf Kopf, Gesicht und Oberkörper der Frau geschlagen. Die Wucht sei so groß gewesen, dass das Blut bis an die Decke gespritzt sei. Dem Opfer wurden unter anderem Zähne ausgeschlagen. Im Gesicht sowie an der rechten Hand kam es zu Zertrümmerungen. Dass die Frau den Angriff überlebte, sei „reines Glück“ gewesen, hatte eine Sachverständige in dem Prozess erklärt.

Durch die Schreie der Mutter seien zudem die beiden Kinder ins Badezimmer gekommen, so das Gericht. Es wertete es strafschärfend, dass sie den Angriff mit ansehen mussten. Der sechsjährige Sohn habe noch vergeblich versucht, den Vater wegzuziehen. Dann habe er schließlich Nachbarn alarmiert, die dem Angeklagten nach mehreren Versuchen den Hammer entreißen konnten.

Genaues Motiv bleibt unklar

Ein genaues Motiv konnte das Schwurgericht nicht feststellen. Es sei aber wohl bei „gefühlter Enttäuschung, Wut und Demütigung“ zu suchen. Auch habe der Angeklagte es ungerecht gefunden, dass er im Zuge der anstehenden Scheidung den Besitz teilen sollte - obwohl aus seiner Sicht „er das ja alles angespart“ habe. Trotz erheblicher Alkoholisierung sei der 38-Jährige voll schuldfähig gewesen, wofür das minutenlange Zuschlagen spreche.

Der Angeklagte habe die Tat zwar eingeräumt, stellte das Gericht fest. Gleichzeitig habe der 38-Jährige aber behauptet, er habe seine Frau weder töten noch verletzen wollen. Das sei nicht als Geständnis zu werten. (dpa)