Im Weihnachtsgeschäft klingeln die Kassen - auch für Betrüger. Nordrhein-Westfalens Justizminister Limbach erklärt den lukrativen Bluff der Kriminellen.
Risiken beim GeschenkekaufMinister warnt vor Betrugsmaschen in der Vorweihnachtszeit
Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) warnt vor Abzocke im Weihnachtsgeschäft. „Die Vorweihnachtszeit ist Hochkonjunktur für Betrug im Internet und auf Online-Plattformen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. „Die Geschichten, die Betrüger erzählen, um an den Geldbeutel ihrer Opfer zu gelangen, werden immer kreativer und sind oftmals nach erstem Anschein plausibel.“
Vorsicht bei Schnäppchenpreisen für hochwertige Ware
Der Justizminister empfiehlt, Internetadressen und E-Mails mit kritischem Blick zu prüfen und nicht zu schnell auf den Kauf-Button zu drücken oder Daten in Formularen einzutragen. „Für Verbraucher ist Wachsamkeit der beste Schutz“, mahnte er. „Schnäppchenpreise bei hochwertigen Produkten sind oft ein gutes Indiz für ein unseriöses Online-Angebot. Hier heißt es dann: Finger weg!“
Höchste Vorsicht sei bei Vorkasse oder Aufforderung zur Nutzung von Bezahldiensten geboten, die keinen Käuferschutz bieten. Sicherheitswarnungen von Online-Anbietern sollten ernst genommen werden, unterstrich Limbach.
Unbedingt Anzeige erstatten
„Wer trotzdem geschädigt wurde, sollte eine Strafanzeige erstatten, denn Betrüger hinterlassen im Internet ihre Spuren, die besser verfolgbar sind, je schneller Anzeige erstattet wird.“ Dies müsse keinem Opfer peinlich sein: „Die Betrugsmaschen sind leider auch für Profis manchmal nicht leicht zu erkennen“, betonte der Minister.
In der umsatzstärksten Zeit des Jahres bestehe für viele Bürgerinnen und Bürger wieder die Gefahr, Opfer von Betrügereien und Datenklau im Internet oder in den sozialen Medien zu werden. Aus der Strafverfolgungspraxis der Zentral- und Ansprechstelle für Cybercrime (ZAC NRW) in Köln seien einige Betrugsmaschen besonders häufig präsent.
Bezahlt, aber nicht geliefert
So würden etwa in „Fake-Shops“ online Waren oft zu extrem günstigen Preisen zum Verkauf gegen Vorkasse angeboten, dann aber gar nicht versandt. „Hier hilft zumeist schon das einfache Googeln des Onlineshops, da sich sehr schnell eine Vielzahl von Beschwerden in einschlägigen Foren finden“, empfiehlt der Minister.
Eine böse Falle seien auch gehackte Accounts auf Verkaufsplattformen. Bei dieser Masche spähen die Täter Zugangsdaten zu bestehenden Accounts auf bekannten Plattformen aus und stellen dort Angebote ein.
Raffinierte Täter arbeiten mit allen Tricks
„Besonders tückisch: Die lange bestehenden Verkäuferaccounts mit guten Bewertungen wirken vertrauenerweckend, die Angebote sind ebenfalls authentisch“, erläuterte das Justizministerium der dpa. „Selbst bei kritischen Nachfragen reagieren die Täter souverän, Fotos von Ausweisen und/oder Bankkarten, die zu hierfür vorgehaltenen Geldwäschekonten gehören, werden auf Anforderung übersandt.“ Deswegen sollten nur abgesicherte Zahlungswege mit Käuferschutz oder Treuhandservice genutzt werden.
Das Entdeckungsrisiko für Betrüger sei im Internet geringer als beim direkten Kontakt. „Dies liegt vor allem daran, dass die Betrüger aus dem Ausland agieren können, falsche Legenden benutzen und gezahlte Gelder in Sekundenschnelle abfließen können“, berichtete die Justizbehörde aus der Praxis. (dpa)