Toter SäuglingMutter nach Tod von Baby zu Haftstrafe verurteilt

Nach dem Tod eines neugeborenen Babys hat am Bonner Landgericht die Mutter verurteilt. (Illustration)

Nach dem Tod eines neugeborenen Babys hat am Bonner Landgericht die Mutter verurteilt. (Illustration)

Eine junge Frau bringt heimlich ihr Baby zur Welt - und der kleine Junge stirbt. Die Frage im Prozess gegen sie lautete nun: Was war der genaue Grund für den Tod des Säuglings?

Nach dem Tod eines neugeborenen Jungen ist die Mutter des Kindes zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Bonner Landgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass sich die junge Frau des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht hatte, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch.

Die Kammer habe festgestellt, dass es während der Geburt des Jungen zu einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes gekommen sei, so die Sprecherin. Die Frau soll gemerkt haben, dass es dem Kind schlecht ging - also hätte sie eigentlich handeln müssen. Nach Ansicht der Kammer soll sie aber bewusst nichts getan haben.

Ob das Kind überlebt hätte, hätte die Frau sofort Hilfe geholt, konnte allerdings nicht sicher festgestellt werden. Daraus resultierte am Ende eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen.

Geburt in einer WG

Die Frau soll in einer WG in Bonn gelebt und Schwangerschaft sowie Geburt verheimlicht haben. Als sie später ihre Mitbewohner wegen starker Blutungen um Hilfe bat, kam sie in eine Klinik. Dort kam der Verdacht auf, dass es zuvor eine Schwangerschaft gegeben haben könnte. Die Polizei fand schließlich das tote Kind.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau in ihrer Anklage vorgeworfen, das Kind bewusst erstickt zu haben. Das konnte die Kammer aber nicht feststellen, so die Sprecherin. 

Zudem hatte in dem Prozess geklärt werden müssen, ob die Frau zum Tatzeitpunkt unter 21 Jahre alt gewesen war. Es hatte unterschiedliche Altersangaben gegeben. Die Kammer ging aber davon, dass sie zu zum Tatzeitpunkt ihren 21. Geburtstag schon hinter sich hatte - und verurteilte sie nach Erwachsenenstrafrecht. (dpa)