ProzesseNach Kiosk-Angriff – Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Der Angriff hatte in Paderborn für Bestürzung gesorgt. (Archivbild)

Der Angriff hatte in Paderborn für Bestürzung gesorgt. (Archivbild)

Ein brutaler Angriff sorgte in Paderborn im Frühjahr für Schlagzeilen. Wenig später starb das Opfer - vor Gericht wurde der Fall nun aufgearbeitet. Das Urteil will die Staatsanwaltschaft anfechten.

Im Fall um ein Gewaltdelikt in der Nacht auf den 1. Mai in der Paderborner Innenstadt will die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen. Das bestätigte ein Sprecher gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an Heiligabend. Nach dem Urteil am Landgericht vom Montag soll ein 19-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.

Der zweite Angeklagte, ein 17-jähriger Jugendlicher, wurde ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Über die Revision hatte zunächst Radio Hochstift berichtet.

Das Gericht war mit dem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft geblieben. Die Anklage hatte sich im Fall des Jüngeren für eine Jugendstrafe von vier Jahren wegen versuchten Totschlags ausgesprochen. Er soll das 30 Jahre alte Opfer getreten haben. Der Ältere sollte laut dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft für dasselbe Delikt für vier Jahre und zehn Monate für drei Faustschläge gegen den Kopf ins Gefängnis.

Rechtsmedizin: Gefäßriss nicht durch Gewalteinwirkung

Die beiden jetzt Verurteilten hatten gestanden, den 30-Jährigen in der Nacht auf den 1. Mai vor einem Kiosk mit Schlägen und Tritten attackiert zu haben. Der Mann war drei Tage später an einer Gehirnblutung gestorben. Laut Rechtsmedizin war das Blutgefäß im Kopf aber nicht infolge der Gewaltattacke gegen den schwer Betrunkenen gerissen. Auslöser war vielmehr eine Blutdruckspritze.

Das Landgericht sah es deshalb als erwiesen an, dass die beiden nicht wegen eines Tötungsdeliktes verurteilt werden können, und kritisierte die Vorverurteilung der beiden in der Öffentlichkeit nach der Tat. (dpa)