Minister lobt PilotprojektNRW testet Kartenzahlung in Gefängnissen

Blick in das Gefängnis Remscheid. (Archivfoto)

Blick in das Gefängnis Remscheid. (Archivfoto)

Wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet man im Zweifel im Gefängnis. Ist man wieder flüssig, muss man seine Reststrafe bislang bar bezahlen oder überweisen. Bald soll es per Karte gehen.

Das Land NRW will in drei Gefängnissen testweise die Möglichkeit der Kartenzahlung einführen. Dafür werden laut Justizministerium jetzt die nötigen Lesegeräte angeschafft. So könnte man sich zum Beispiel vor Ort aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen. Das geht bisher nur bar oder per Überweisung.

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der bargeldlose Zahlungsverkehr und das kontaktlose Bezahlen haben in den letzten Jahren - noch einmal verstärkt durch die Corona-Pandemie - erheblich an Bedeutung gewonnen. Entsprechend ist der Bedarf in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen an einer Alternative zum reinen Bargeldverkehr gestiegen. Mit der Pilotierung des Einsatzes von EC-Kartenlesegeräten machen wir einen wichtigen Schritt, um den Justizvollzug bürgerfreundlicher zu gestalten.“

Die Kartenzahlung soll zunächst in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne und Castrop-Rauxel getestet werden. Alle drei Gefängnisse sind Anstalten des Offenen Vollzugs. „Bei einer positiven Pilotierung ist perspektivisch beabsichtigt, die Geräte in allen 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen einzusetzen“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Künftig könnte man sich dann zum Beispiel mit der Bankkarte selbst aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen, wenn man wieder Geld auf dem Konto hat - oder ein Freund oder Angehöriger den Restbetrag zahlen will. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn man eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann. Die Restsumme wird anteilig nach den Tagen in Haft berechnet.

Aus Sicht des Ministeriums könnten portable Lesegeräte auch beim Verkauf von in der Haft hergestellten Produkten genutzt werden, die es auf Messen oder Weihnachtsmärkten gibt. Auch hier können Kunden bislang nur bar zahlen. (dpa)