Sechs Jahre nach dem folgenschweren Vorfall bei einer Firmenfeier auf Mallorca hat die Justiz den Fall aufgerollt. Das mutmaßliche Opfer wird behindert bleiben. Für den Angeklagten geht es um viel.
BerufungsprozessSchubser auf Firmenfeier – Makler kämpft gegen Urteil
Ein arbeitsloser Makler wehrt sich am Düsseldorfer Landgericht gegen seine Verurteilung wegen eines folgenschweren Vorfalls bei einer Firmenfeier auf Mallorca. Das Amtsgericht hatte den Familienvater wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, seine Verteidigerin damals einen Freispruch gefordert.
Es geht um einen Vorfall im Jahr 2018. Am Rande der Firmenfeier waren der Angeklagte und ein fünf Jahre jüngerer Arbeitskollege, beide deutlich alkoholisiert, vor einem Hotel aneinandergeraten. Laut Anklage hatte der Makler seinen Kollegen, der zwei weibliche Auszubildende sexuell bedrängt haben soll, so heftig umgestoßen, dass dieser einen Schädelbruch und irreparable Hirnschäden erlitt. Der inzwischen 44-Jährige ist dadurch schwerbehindert.
Der Vorfall hatte für beide gravierende Folgen: Dem Makler wurde gekündigt, er ist arbeitslos. Er könne sich nur noch an den Streit mit dem Kollegen erinnern. Er sei aufgebracht gewesen, weil die zwei bedrängten Mädchen im Alter seiner Töchter gewesen seien, sagte der vierfache Familienvater.
Noch sechs weitere Verhandlungstage
Über drei Monate habe er im Koma gelegen, dann folgten über fünf Monate Reha. Sein Zustand sei schlecht und ohne Aussicht auf Besserung, so beschrieb das mutmaßliche Opfer seinen Zustand. Vor dem Geschehen sei er erfolgreicher Tennisspieler gewesen.
Weil der gestürzte Ex-Kollege schwerbehindert ist, geht es in dem Prozess auch um viel Geld: Bei einer rechtskräftigen Verurteilung kämen hohe Forderungen von Kranken- und Pflegekasse des Opfers auf ihn zu.
Die Verteidigung argumentiert, dass die schweren Hirnschäden von zwei weiteren Stürzen des Verletzten herrühren könnten. Kollegen hätten ihn in die Hotelhalle getragen und dort auf Stuhl gesetzt, von dem er mehrfach heruntergerutscht und auf den Boden gefallen sei. Dazu sollen im Prozess Sachverständige gehört werden. Für den Prozess sind bis zum 2. Dezember noch sechs Verhandlungstage angesetzt. (dpa)