Das Düsseldorfer Unternehmen 1N soll Briefe mit Schadenersatzforderungen verschickt haben, obwohl gar kein Vertrag bestand. Nach zahlreichen Anzeigen ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.
BetrugsvorwürfeStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Internetanbieter 1N
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen 1N. Man führe ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges im Zusammenhang mit eventuell zu Unrecht gestellten Rechnungen der 1N Telecom, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Grundlage seien zahlreiche Strafanzeigen aus dem Bundesgebiet. „Die Anzeigeerstatter geben an, ihnen seien Rechnungen mit etwaigen Schadensersatzforderungen durch das Unternehmen zugesandt worden“, sagte ein Behördensprecher. Die Ermittlungen stünden noch am Anfang. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht dazu.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen fordert 1N in Briefen dazu auf, den bisherigen Internetanschluss zu kündigen und einen Auftrag zur Rufnummernportierung zu erteilen. „Damit suggeriert der Anbieter den betroffenen Verbraucher:innen, dass sie einen Vertrag mit ihm abgeschlossen hätten“, so die Verbraucherzentrale. Die Betroffenen hätten gegenüber der Verbraucherzentrale jedoch angegeben, sich nicht an einen Vertragsabschluss erinnern zu können.
Verbraucherschützer: Forderungen sind in der Regel unberechtigt
Wer den Brief ignoriere, bekommt oft ein paar Wochen später erneut Post mit Schadenersatzforderungen in dreistelliger Höhe. „Die Forderungen des Anbieters sind in der Regel unberechtigt und eine gezielte Masche, um Verbraucher:innen zu verunsichern und zur Zahlung zu bewegen“, sagte VZ-Jurist Erol Burak Tergek. Auch zu diesen Vorwürfen äußerte sich das Unternehmen zunächst nicht.
Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale habe das Unternehmen nicht reagiert, so die Verbraucherschützer. Daher sei nun eine Klage auf Unterlassung vor dem Landgericht Düsseldorf eingereicht worden. Laut Gericht soll darüber am 29. Januar verhandelt werden (Az.: 12 O 66/24).
Die Verbraucherzentrale riet betroffenen Verbrauchern, den angeblichen Vertrag zu bestreiten. „Verbraucher:innen, die entsprechende Schreiben der 1N Telecom erhalten haben, sollten diese nicht ignorieren, sondern vorsorglich den angeblich geschlossenen Vertrag bestreiten und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung und Irrtums anfechten“, so Tergek.
1N hat nach eigenen Angaben mehr als 100.000 Kunden. Man sei der größte nicht-börsennotierte oder in öffentlicher Hand befindliche Telekom-Anbieter in Deutschland, heißt es auf der Internetseite des Unternehmens. (dpa)