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Tagebau HambachStraftaten am „Sündenwäldchen“: Polizei ermittelt

Am umstrittenen Sündenwäldchen am Tagebau Hambach gab es zwei Polizeieinsätze wegen Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Polizei ermittelt gegen unbekannt.

Am umstrittenen Sündenwäldchen am Tagebau Hambach gab es zwei Polizeieinsätze wegen Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Polizei ermittelt gegen unbekannt.

Aktivisten am Tagebau Hambach wollen die Rodung eines Waldstücks verhindern. Am Dienstag gab es zwei Polizeieinsätze - wegen Diebstahls und Sachbeschädigung. Ermittelt wird gegen Unbekannt.

Am umstrittenen „Sündenwäldchen“ in Kerpen in der Nähe des Tagebaus Hambach hat es zwei Polizeieinsätze wegen Sachbeschädigung und Diebstahls gegeben. Ermittelt werde gegen Unbekannt, teilte die Polizei des Rhein-Erft-Kreises auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

An dem rund acht Hektar großen Waldstück haben Umweltschützer eine Mahnwache eingerichtet, um die Rodung des Waldstücks zu verhindern. Es lägen bisher keine Hinweise vor, dass Versammlungsteilnehmer der Mahnwache im Zusammenhang mit den Straftaten stünden, erklärte ein Polizeisprecher. Die beiden Einsätze am vergangenen Dienstag wurden erst heute bekannt. 

Schilder wurden herausgerissen und angezündet

In einem Fall wurden laut Polizei vom Energiekonzern RWE aufgestellte Schilder herausgerissen und einige davon anschließend angezündet. Beim zweiten Einsatz hätten Mitarbeiter des Werkschutzes Angaben über den Diebstahl von Schildern gemacht, so die Polizei. Bei einem Aufeinandertreffen von vermummten Personen mit den Mitarbeitern soll es dann auch zur Beschädigung eines Außenspiegels eines Fahrzeuges des Werkschutzes gekommen sein.

Ein RWE-Sprecher betonte, dass sich der Standort der Mahnwache auf dem Betriebsgelände befindet. Man sei weiterhin der Auffassung, dass dieser Standort Betriebs-, Flucht- und Rettungswege behindere und nicht als Mahnwache genutzt werden könne. RWE vermutet, dass Teilnehmer der Mahnwache für die Straftaten verantwortlich sind. Der Wald soll weichen, um darunterliegende Kiese und Sande für die Böschung des geplanten Hambacher Sees zu verwenden.

„Grundsätzlich ist geklärt, dass die Fläche bergbaulich in Anspruch genommen werden muss“, betonte der Firmensprecher. Die Inanspruchnahme sei Bestandteil der Leitentscheidungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens. Zudem sei sie vom Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln im Braunkohlenplanänderungsverfahren beschlossen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte am 3. Januar Klage gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan eingelegt. Bis zu einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster hatte die Tagebau-Betreiberin RWE Power AG gegenüber dem OVG eine sogenannte Stillhaltezusage bis längstens zum 31. Januar abgegeben. „Einen Zeitplan für Rodungsmaßnahmen in dem kleinen Waldstück kann ich Ihnen derzeit nicht nennen“, erklärte der RWE-Sprecher weiter. (dpa)