Prozess in Düsseldorf24-Jähriger geht mit Messer auf älteren Bruder los – das ist das Urteil

Kriminalhauptkommissar Dirk Sybertz hält eine Plastiktüte mit einem Messer in den Händen, das als Beweisstück sichergestellt wurde.

Mit einem Küchenmesser ging ein 24-Jähriger in Düsseldorf auf seinen Bruder los. Unser Symbolfoto zeigt ein Beweisstück von einem Kriminalfall in Düsseldorf am 19. Februar 2018.

Ein 24-Jähriger musste sich in Düsseldorf vor Gericht verantworten, weil er mit einem Küchenmesser auf seinen älteren Bruder losgegangen war. Nun ist das Urteil in dem Prozess gefallen.

Wegen einer Messerattacke auf den eigenen Bruder ist ein 24-Jähriger in Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Aber nicht wie zunächst angeklagt wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.

Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet. „Er hat zwar mit Tötungsvorsatz gehandelt, aber als die Klinge nach den ersten Stichen abbrach, von dem 34-jährigen Opfer abgelassen“, erklärte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Mittwoch (9. Februar 2022) am Landgericht Düsseldorf.

Düsseldorf: Angeklagter geht mit Küchenmesser auf seinen Bruder los

Nach eigener Aussage war der Angeklagte am späten Abend des 1. August 2021 mit einem Küchenmesser auf seinen Bruder losgegangen. Der 34-Jährige war gerade von einem Hundespaziergang zurückgekehrt und wurde schwer verletzt. Nach der Trennung von seiner Freundin war der Angeklagte erst drei Tage vor der Tat zurück in die Wohnung zu seiner Mutter und den beiden Brüdern gezogen.

Er sei damals wegen der Trennung deprimiert und wütend gewesen, hatte der 24-Jährige vor dem Düsseldorfer Gericht erklärt. „Ich wollte nur der Person schaden, die mich in die Lage gebracht hat.“ Das Verhältnis zum ältesten Bruder sei seit Jahren zerrüttet gewesen. Nach eigener Aussage hatte er am Tattag schon nach dem Aufstehen getrunken. Als der verhasste Bruder nach Hause gekommen sei, habe er rotgesehen.

Prozess in Düsseldorf: Verteidigung denkt über Revision nach

Dass der Angeklagte zur Tatzeit angetrunken, deprimiert und wütend gewesen sei, habe dessen Steuerungsfähigkeit zwar beeinflusst, aber nicht eingeschränkt, stellte die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Drees fest. Sie folgte damit einer Gutachter-Einschätzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich vom Urteil überrascht. Sie hatte für den Mann drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Verteidiger will Revision prüfen. Er hatte angeregt, seinen Mandanten wegen der Ausnahmesituation als vermindert schuldfähig einzustufen. (dpa/nb)