3000 Euro Strafe für „Zicke“Richterin erlässt Strafbefehl gegen Düsseldorfer Rentner
Düsseldorf – Rentner Hermann Beckmann (71) liegt mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf im Clinch, genau genommen: mit zwei Staatsanwältinnen – die eine soll er als „Zicke“ beleidigt haben und die andere verpasste ihm jetzt einen Strafbefehl über 3000 Euro.
Dabei – so der Rentner – war das nur ein Missverständnis. Eine Amtsanwältin führte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs.
Hermann Beckmann hatte vergessen, eine Rechnung für ein Abo zu begleichen. Der Verlag zeigte ihn an. „Mittlerweile habe ich mich mit dem Verlag geeinigt. Alles ist okay!“
Hermann Beckmann rief bei der Staatsanwaltschaft an, um die Sache vom Tisch zu bekommen. „Das »Betrug« zu nennen, ist doch einfach lächerlich“, habe er gesagt.
Doch die Amtsanwältin habe ihn ständig unterbrochen und ihn nicht ausreden lassen. Der resolute Rentner polterte los:
„Junge Frau, wenn ich rede, halten Sie ihren Mund! Das halte ich sogar mit dem Papst so.“ Der Hörer wurde dann aufgelegt.
„Ich habe dann noch mal angerufen.“ Dann ging eine andere Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft ran. Hermann Beckmann:
„Ich habe ihr gesagt, dass ich das Verfahren gegen mich lächerlich finde, und gefragt, warum man so zickig aufgelegt habe.“
Die Quittung: Er bekam einen Strafbefehl zugeschickt. Darin stand, dass er die Amtsanwältin „lächerliche Zicke“ genannt habe. „Das stimmt definitiv nicht“, so der Rentner.
Sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann hat Einspruch eingelegt. Ihn empört: „Mein Mandant bekommt Grundsicherung.
Da ist ein Tagesatz von 30 Euro viel zu hoch.“ Er sieht darin „eine mangelnde Objektivität der Staatsanwaltschaft Düsseldorf“.