Sie wollte, dass ihr geliebter Podenco-Rüde „Rufus“ wieder gesund wird. Doch die Kosten für OP und Behandlung summierten sich auf satte 25.000 Euro. Die Tierklinik hat „Rufus“ Frauchen verklagt.
DüsseldorfEichenprozessions-Spinner stach „Rufus“– Tierklinik verklagt Frauchen
Düsseldorf. Es begann alles im letzten Jahr. Ein Eichenprozessions-Spinner stach Rufus im April 2020 in die Brust. Der sechsjährige „Rufus“ entwickelte unter der Haut ein Hämatom, das ihm in einer Tierklinik entfernt werden sollte. Doch nach der OP kam es zu Entzündungen, ganze Hautpartien starben ab. Immer wieder musste nachoperiert werden. Nach sieben Monaten waren 25.000 Euro Tierarztkosten entstanden.
Düsseldorf: Tierklinik verklagt Frauchen von Hund „Rufus“
Da Frauchen Heidi U. (Name geändert) nicht alles bezahlen konnte, wurde sie jetzt von der Klinik verklagt. Am Donnerstag, 21. Oktober, wurde verhandelt. Die erste Rechnung belief sich auf über 2.000 Euro. Heidi U.: „Das war doch klar, dass wir die OP machen wollten.“
Schließlich hatte sie Rufus, der damals ein Jahr alt war, aus dem Heim geholt. Vor allem für ihre behinderte Tochter. Sie hing an dem sensiblen Hund. Als nach der OP Komplikationen auftraten, riet der Tierarzt Heidi U., den Hund zur Versorgung in der Klinik zu lassen.
Pro Tag macht das 250 Euro. Dann waren neue OPs nötig. Heidi U.: „Wegen Corona konnten wir ‚Rufus‘ nicht besuchen. Als ich ihn dann als nächstes sah, war ich schockiert. Der Hund war komplett aufgeschnitten.“
Behandlung von „Rufus“: Frauchen musste sich Geld von Freunden leihen
Der Tierarzt wollte den Hund retten, versprach Frauchen: „Den kriege ich wieder zu!“ Heidi U.: „Er versprach mir, den Rest der Behandlung nicht mehr in Rechnung zu stellen.“ Denn bis dahin hatte sie schon rund 16.600 Euro bezahlt. „Ich habe mir Geld von Freunden geliehen.“ Jetzt steht noch ein Rest über rund 8000 Euro aus. Heidi U. sagt: „Wenn ich die Kosten der Behandlung hätte abschätzen können, hätte ich dem Hund das Leiden erspart.“
„Rufus“ wurde in der Klinik stark sediert, bekam sogar Opium. Bis heute ist der große Wundraum zwar zugewachsen. Aber durch das Narbengewebe kann er sich nicht mehr frei bewegen und humpelt. Auch jetzt sind Nachbehandlungen nötig. Der Richter machte Frauchen klar, dass sie um eine Bezahlung des Arztes nicht herumkommt. Deshalb schloss man einen Vergleich. Heidi U. wird das Honorar in monatlichen Raten abstottern und der Arzt verzichtet auf einen Teil der Rechnung.