„Penner, Hurensohn!"So viel muss ein Falschparker nun für seine Beleidigungen zahlen
Düsseldorf – Erst nachdenken, dann reden. Das haben die meisten von uns schon als Kind gelernt. Doch wenn plötzlich etwas passiert, mit dem man so gar nicht einverstanden ist, sprudeln Wörter und Sätze aus einem heraus, die man hinterher am liebsten nie gesagt haben will.
Vermutlich erging es diesem Mann genauso. Doch gesagt ist gesagt. Und nun muss er für seine ausgesprochenen Wörter gerade stehen und wohl tief in die Tasche greifen...
Mann hatte sein Auto auf Schienen geparkt
Weil der Falschparker einen Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes am 8. Juni 2018 auf der Worringer Straße beleidigt hatte, wurde der Mann jetzt vom Amtsgericht nämlich zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.
Der Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung hatte den Mann wegen Parkens auf den Straßenbahn-Schienen auf der Worringer Straße verwarnt. Damit war der Autofahrer aber nicht einverstanden. Und so ging er zur Verbal-Attacke über: Er beleidigte den Außendienstler unflätig mit den Worten: „Du bist ein Penner!..." Dem nicht genug, setzte der Falschparker noch einen drauf - fast so, als würde er die Familienverhältnisse des OSDlers kennen: „Du bist ein Hurensohn!"
Doch das stimmte genauso wenig, wie die Behauptung mit dem Penner. Und so erhielt der Mann dafür jetzt vor Gericht die Quittung: Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen je 30 Euro.
Das Urteil ist übrigens noch nicht rechtskräftig.