Prozess in DüsseldorfBerühmtes Café sorgte jetzt für mächtig Streit vor Gericht
Düsseldorf – Das „Café Florian“ in Venedig kennt jeder. Das älteste Caféhaus Italiens (seit 1720) an der Piazza San Marco. Und dann gibt es das „Café Florian“ an der Nordstraße in Düsseldorf – von Abed Mansour vor 30 Jahren gegründet.
Es ist der In-Treff in Pempelfort. Und dann existiert noch das „Gran Café Florian“ auf Norderney – ebenfalls bekannt. Doch jetzt tobt ein Namenskrieg vor Gericht. Wer darf sich wirklich „Café Florian“ nennen?
Prozess in Düsseldorf: „Was juckt es einen Italiener, dass es ein »Café Florian« auf der Nordstraße gibt“
Die Richterin meinte im Prozess: „Das »Café Florian« auf dem Markusplatz ist ja das Café auf der Welt.“ Also hier ist die Marke auf jeden Fall geschützt, seit ewigen Zeiten. Doch auch Mansour hat sich 2000 für Deutschland die Marke „Café Florian“ schützen lassen – zum Unmut der Italiener, die damals gegen Mansour klagten, dann aber den Namensstreit fallen ließen.
Die Richterin kommentierte das so: „Was juckt es einen Italiener, dass es ein »Café Florian« auf der Nordstraße gibt.“ Der Anwalt von Mansour erklärt das so: „Es wurde den Italienern deutlich gemacht, dass sie ihr Markenrecht in Deutschland zu lange nicht genutzt hatten und der Schutz mittlerweile verfallen sein könnte. Deshalb zogen sie die Klage zurück.“
Prozess in Düsseldorf: „Eine Verwechslungsgefahr gibt es für die Kunden tatsächlich nicht“
Im aktuellen Fall aber geht es um das „Gran Café Florian“ auf Norderney. Mansour bezieht sich auf sein Markenrecht und will dem Insel-Café den Namenszug verbieten.
Die Richterin schlug vor, sich den Namen nach Gebieten aufzuteilen, denn sie meint: „Eine Verwechslungsgefahr gibt es für die Kunden tatsächlich nicht. Das ist keine richtige Willensentscheidung. Wenn ich auf Norderney bin, will ich dort in ein Café gehen und nicht in Düsseldorf.“ Doch Mansours Sohn Marcel erklärte dem EXPRESS: „Es geht um die Verwechslung im Internet bei den Bewertungen der Restaurants.“
Prozess in Düsseldorf: Im Oktober wird am Oberbilker Markt wohl weiter gestritten
Das „Gran Café Florian“ bezieht sich auf einen Lizenzvertrag, den man mit den Italienern abgeschlossen habe. Den soll man jetzt als Beweis vorlegen. Und Mansour muss nachweisen, dass er den Namen für den ganzen Dienstleistungsbereich in seinem Betrieb nutzt. Also nicht nur als Namenszug vor dem Café, sondern auch auf den Schürzen, dem Briefkopf, den Servietten und Visitenkarten.
Der Prozess wird im Oktober fortgesetzt.