Abmahnungen ohne EndeAnwältin kämpft verzweifelt um ein Düsseldorfer Wahrzeichen
Düsseldorf – Die Radschläger – Jeder in Düsseldorf kennt diesen uralten Brauch. Und Professor Friedrich Becker hat ihn 1957 in einer Skulptur verewigt. Als Türknauf für die Pfarrkirche St. Lambertus.
Doch am Mittwoch (24. Juni) gab es Zoff vor Gericht. Denn die Erbin des Künstlers, Heike Kappes, verteilt jetzt Abmahnungen. Sie sieht in etlichen Nachbildungen eine Verletzung des Urheberrechtes.
Düsseldorf: Der Radschläger ist das Symbol im Brauchtum
In diesem Jahr lautete das Motto im Karneval „Unser Rad schlägt um die Welt“. Klar, dass auf fast jeden Wagen im Zoch ein Radschläger abgebildet war. Überhaupt taucht das Symbol überall im Brauchtum auf. So auch im Siegel vom Rheinischen Stifterforum.
Ein Netzwerk für gemeinnützige Organisationen. Gegründet von Rechtsanwältin Maren Jackwerth. Doch in dem Siegel sieht die Erbin Beckers, Heike Kappes, einen Verstoß gegen dessen Urheberrecht.
Dabei ist hier neben der radschlagenden Figur auch noch der Fernsehturm, ein Nagel Ueckers, der rheinische Löwe und ein Sittich zu sehen. Alles Dinge, die ein Düsseldorfer mit seiner Stadt verbindet.
Düsseldorf: Ist das Siegel etwa eine Entstellung des Werkes?
Vor Gericht spricht der Anwalt von Heike Kappes sogar von einer „Entstellung“ des Becker-Radschlägers.
Die Richterin muss jetzt prüfen, ob es hier um eine Nutzung geschützter Elemente handelt. Oder ob es sich hier um eine eigenschöpferische Leistung handelt.
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Denn die Lage ist wie folgt: Der Becker-Radschläger ist reduziert auf ein großes X. Anders als beim Siegel des Stifterforums. Außerdem hat die Figur ein Herz in der Mitte und ist umringt von weiteren Symbolen. Deshalb schlug sich das Gericht auf die Seite des Rheinischen Stifterforums.
Düsseldorf: Künstler-Erbin will sich nicht mit Radschläger-Urteil abfinden
Darüber ist Maren Jackwerth sehr erleichtert. Denn sie sieht die Freiheit des Radschlägers in Gefahr. „Es werden zur Zeit sehr viele Abmahnungen verschickt.“ Bekommen haben die Karnevalsvereine, Sportvereine, ein Juwelier oder Souvenirläden. Sie sollen meist jeweils 900 Euro zahlen.
Jackwerth: „Die meisten machen das, wollen keinen Stress.“ Doch sie ärgert sich über das Vorgehen. „Der Radschläger soll als Kulturgut in seiner Vielfalt weiter der breiten Öffentlichkeit zu Verfügung stehen.“
Mitte Juli gibt es dann ein Urteil. Gegen das will die Becker-Erbin aber jetzt schon auf jeden Fall Berufung einlegen.