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DüsseldorfMagen-Horror nach Cola-Zero: Diese Frau verklagt Coca-Cola

von Barbara Kirchner  (kir)

Fayzeh Al-Qour (40) ist sauer. Wochenlang hatte sie Magenschmerzen, musste sogar eine Magenspiegelung über sich ergehen lassen. Alles, nachdem sie eine Cola-Zero getrunken hatte.

Zu spät war ihr aufgefallen, dass die Flasche nach Benzin roch.

Die junge Mutter (zwei Kinder) beschwerte sich bei Coca-Cola. Reaktion des Weltkonzerns: Man bot ihr eine Ersatzflasche an, später 400 Euro Schadenersatz. Das ist Fayzeh Al-Qour aber zu wenig. „Wenn man sieht was in Amerika für horrende Summen gezahlt werden.“ Sie will 4000 Euro und verklagte Coca-Cola jetzt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Was war passiert?

„Ich war mit meinem Vater auf dem Weg zum Arzt. Es war warm und ich kaufte mir bei Rewe aus der Kühltheke diese Flasche Cola Zero und eine Cola Light für meinen Vater.“ Sie öffnete die Flasche und trank durstig. Dann fiel ihr der Benzingestank auf. „Ich musste mich übergeben, bekam Magenschmerzen, die wochenlang anhielten. Ich hatte vorher nie Probleme mit dem Magen, musste jetzt aber Medikamente nehmen und sogar zu einer Magenspiegelung. Das hätte nie passieren dürfen.“

Sie schickte die Flasche ein. Coca-Cola untersuchte sie und kam zum Schluss: „Wir haben bei unseren Untersuchungen festgestellt, dass die geöffnete Flasche einen Fremdgeruch nach Benzin aufwies. Im Getränk selbst war jedoch kein Benzin feststellbar.“

Stattdessen spricht Coca-Cola von einer „Zweckentfremdung“. Es gibt tatsächlich Kunden, die Mehrwegflaschen mit Benzin, Öl oder anderen Substanzen füllen und dann als Pfandflaschen zurückgeben.

Coca-Cola weiß um diesen Missbrauch und verfügt über eine Flaschenwaschstraße. Dort werden die zurückgegebenen Flaschen mehrfach ausgespült. Und eine Maschine prüft, ob Rückstände oder Gerüche noch vorhanden sind.

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Fayzeh Al-Qour kann beweisen, dass sie direkt nach dem Kauf aus genau dieser Flasche getrunken hat. Sie besitzt auch noch die Einkaufsquittung. Zum schwebenden Verfahren will sich Coca-Cola nicht äußern.

Nur so viel: Dass man die 400 Euro aus Kulanz angeboten habe. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“

Die Richterin jedenfalls glaubt, ohne dass sie damit ein Ergebnis vorwegnimmt, dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Sie bewilligte Prozesskosten in Höhe von 1200 Euro.

Rechtsanwältin Julia Masin, die für Frau Al-Quour Klage einreichte: „Es ist ein Hohn, dass man meiner Mandantin am Anfang nur eine neue Flasche angeboten hatte.“