DüsseldorfMassierte Lehrer Schüler die Füße? Gericht zeigt sich verwundert

Schüler sitzen in einem Klassenraum. Jetzt musste sich ein Düsseldorfer Lehrer vor dem Landesarbeitsgericht verantworten.

Schüler sitzen im September 2022 in einem Klassenraum (Symbolfoto). Jetzt musste sich ein Düsseldorfer Lehrer vor dem Landesarbeitsgericht verantworten.

Ein Lehrer einer katholischen Schule soll sich minderjährigen Schülern gegenüber unangemessen verhalten haben. Jetzt fand in Düsseldorf der Prozess vor dem Landesarbeitsgericht statt.

Kam es zu privaten Treffen mit Schülern? Der Fall wurde am Donnerstag (9. Februar 2023) am Landesarbeitsgericht in Düsseldorf verhandelt.

Der Schulträger wirft einem Lehrer unter anderem vor, einen Schüler zu privaten Treffen gedrängt zu haben. Der Lehrer wehrt sich vor Gericht gegen seine fristlose Entlassung.

Düsseldorf: Lehrer soll Schüler private Whatsapp geschickt haben

Dem Lehrer war gekündigt worden, weil er einen minderjährigen Schüler zu sich nach Hause eingeladen und ihm nachts noch private Whatsapp-Nachrichten geschickt haben soll.

Einem anderen Schüler soll er angeboten haben, ihm die Füße zu massieren und sich auch weiteren gegenüber unangemessen verhalten haben. Der Lehrer bestreitet die meisten Vorwürfe.

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Sein Anwalt erklärte, sein Mandant habe sich nur für die Schüler engagiert und ihnen etwa mit Übungsklausuren geholfen. Er habe eine „soziale Ader“.

Die Vorinstanz hatte die Kündigung als unwirksam verworfen, weil der Lehrer zuvor nicht abgemahnt worden war. Das Gericht in Düsseldorf zeigte sich am Donnerstag verwundert, dass der angeblich untragbare Pädagoge an der Schule inzwischen wieder unterrichtet.

Lehrer ist inzwischen wieder im Schuldienst

„Ich bin wieder im Schuldienst tätig und habe einen regulären Stundenplan“, sagte der Lehrer. Probleme mit Kollegen, Schülern oder Elternschaft gebe es nicht, bestätigte der Vertreter des Schulträgers.

Der Vorsitzende Richter merkte mit Blick auf die Erklärungen des Lehrers an: „Für uns sieht es so aus, dass sich ihre soziale Ader nur auf männliche Schüler erstreckt.“Andererseits sei es ein widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers, die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters zu verfolgen und ihn dann freiwillig weiter zu beschäftigen. Er riet den beiden Parteien, sich außergerichtlich zu einigen. (dpa)