Mord-Urteil in DüsseldorfHöchststrafe für Ex-DSDS-Kandidat Patrick H.

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Der Staatsanwalt hat für den Angeklagten Patrick H. eine harte Strafe beantragt.

Düsseldorf – Für den Mord an einer jungen Frau in einem Blumenladen in Neuss hat der 32-jährige Patrick H. die Höchststrafe erhalten.

Der Ex-DSDS-Kandidat wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Ex-Freundin erschossen habe. Darüber hinaus wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Damit geht das Urteil sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

„Wir haben hier keine Verzweiflungs-, sondern eine gezielte Rachetat“, hatte der Staatsanwalt am Mittwoch zuvor gesagt.

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Der Angeklagte habe der Mutter, die er für das Ende seiner Beziehung zu der jungen Frau verantwortlich gemacht habe, die einzige Tochter nehmen wollen - davon sei die Staatsanwaltschaft überzeugt. Dies habe er in einer WhatsApp-Nachricht nach der Tat selbst bekundet.

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Der 32-Jährige, der 2008 bei „Deutschland sucht den Superstar“ als Kandidat aufgetreten war, bestritt die Tatvorwürfe, zu denen auch eine versuchte Vergewaltigung zählt, in seinem letzten Wort erneut. Geschossen hätten Unbekannte, denen er Geld geschuldet habe, hatte er behauptet.

Aber er hatte auch gesagt: „Es tut mir leid. Ich trage die volle Verantwortung für das, was passiert ist.“ Allerdings meint damit, dass er seine Ex – so seine unglaubliche Geschichte – in Gefahr gebracht habe, weil er die Männer, die ihn bedroht hatten, zu ihr geführt habe.

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Dem widersprach der Staatsanwalt: „Da war kein anderer Mann, weit und breit nicht“, sagte er. Nach den Schüssen habe sich der Angeklagte in Tatortnähe vor einen Güterzug geworfen. Die Tatwaffe sei dort gefunden worden, wo er sie laut Zeugen hingeworfen habe.

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Er wurde von einem Zug erfasst, verlor dabei beide Beine und ist nun auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt.

Richter Rainer Drees, der ihn zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilte, gab dem Verurteilten mit auf den Weg: „Bezogen auf das Urteil sollten Sie die Schuld nicht bei Ihren Verteidigern suchen, sondern bei sich selbst.“ Und meint damit offenbar Patrick H.’s Überheblichkeit.