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Richterin als Schlampe beschimpftDüsseldorfer Justiz schlägt zurück

Dü_ Schlampe

Der Angeklagte mit seinem Anwalt Selim Tasci.

von Barbara Kirchner  (kir)

Düsseldorf – Das sollte man vor Gericht eher vermeiden: eine Richterin zu beleidigen. Genau das tat Mehmet I. (27, Name geändert). Als die Amtsrichterin ihn verurteilte, lief er schäumend vor Wut erst aus dem Saal, kam dann wieder und schrie: „So eine Schlampe.“

Die Justiz schlägt zurück. Am Mittwoch erhielt der Busfahrer die Quittung: 2000 Euro Geldstrafe.

Angeklagter pöbelte herum

Vor Gericht stand Mehmet I. damals, weil er ohne Absicht eine Passantin angefahren und dabei verletzt hatte. Die Amtsrichterin als Zeugin: „Eigentlich war der Fall nicht spektakulär. Aber der Angeklagte pöbelte ständig herum.“

Vor allem als das Opfer aussagte. Die Richterin musste ihn mehrfach ermahnen und verhängte schließlich ein Bußgeld. Wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht.

Die Amtsrichterin: „Danach herrschte eher Ruhe.“ Doch in Mehmet I. brodelte es. Als die Richterin ihn verurteilte, wartete er die Begründung nicht mal ab, sondern stürmte aus dem Saal.

Als die Verhandlung schon vorbei war, kam er zurück und schrie: „So eine Schlampe!“

Neue Anklage wegen Beleidigung

Das notierte sich seelenruhig der Staatsanwalt und erhob Anklage wegen Beleidigung. Am Mittwoch versuchte sich Mehmet I., raus zu reden. Er habe gar nicht die Richterin gemeint, sondern die Zeugin, die seiner Meinung nach, gelogen hatte. Doch die war gar nicht mehr im Saal und die Amtsrichterin bestätigte: „Ich fühlte mich angesprochen.“

Mehmet entschuldigte sich bei ihr. „Es tut mir leid. Auch wenn ich sie gar nicht gemeint habe.“

Entschuldigung nicht angenommen

Die Amtsrichterin nahm die Entschuldigung nicht an.

Eine Einstellung des Verfahrens kam für die Staatsanwaltschaft nicht in Frage. In der ersten Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht zu 2400 Euro. Die Kollegin vom Landgericht senkte die Strafe im Berufungsprozess.

Vor allem, weil sich Mehmet I. entschuldigt hatte. Und dem Gericht am Ende mit einem Geständnis die Vernehmung von weiteren Zeugen erspart hatte.