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Giftsee-KlageShow-Produzent verliert gegen Flughafen

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Der Lambertus-See in Kaiserswerth: Auch er ist verseucht. Hier warnt die Stadt, nicht zu Baden oder Angeln zu gehen.

von Barbara Kirchner  (kir)

Düsseldorf – Das war keine große Überraschung: Am Dienstag scheiterte Show-Produzent Klaus Gendrung (62) vor Gericht. Er hatte den Flughafen auf zwei Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

Weil sein Grundstück mit Perfluorierten Tensiden (PFT) verseucht ist – vom Löschwasser der Flughafen-Feuerwehr. Richterin Katrin Jungclaus hatte beim letzten Prozesstag schon angedeutet, wie sie entscheiden würde.

Bis 2007 verwendete die Düsseldorf Flughafen-Feuerwehr Löschschaum, der PFT enthielt. Das wurde dann verboten.

Das Grundwasser im See sei verseucht

Im Mai 2013 warnte die Stadt die Anwohner von Kaiserswerth, Lohausen und Kalkum, ihre Gartenbrunnen nicht mehr zu benutzen und ja nicht in den Seen zu baden – das Grundwasser sei verseucht.

Zu dieser Zeit wollte Klaus Gendrung sein Grundstück verkaufen. Ein Gutachter schätzte das Areal samt See auf 3,6 Millionen Euro. Doch mit der Vergiftung zog der Käufer sein Angebot zurück.

Der Flughafen selbst zieht sich von der Verseuchung nichts an. Und wurde so auch noch am Dienstag von Katrin Jungclaus bestätigt. Gendrung muss beweisen, dass der Flughafen an der Vergiftung schuld ist.

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Show-Produzent Klaus Gendrung mit seinem Anwalt vor dem Düsseldorfer Langericht. Sie verloren die Klage.

Und selbst wenn: „Der Gebrauch des Löschschaums“, so die Richterin, „war damals erlaubt, die Gesundheitsgefährdung nicht wissenschaftlich erforscht.“

Es gibt aber auch noch etliche andere Gründe, warum gegen Gendrung entschieden wurde. Grundwasser sei kein Eigentum des Einzelnen.

Und der See sei schon vor der Belastung nicht benutzbar gewesen, Baden und Angeln eh nicht erlaubt. Deshalb sieht die Richterin hier keine schwerwiegende Beeinträchtigung.

Gewässerverunreinigung dient nicht zum Schutz des Eigentums

Auch ein weiteres Argument Gedrungs wurde abgeschmettert: Der Schaden sei aus einer Straftat, nämlich der Gewässerverunreinigung entstanden. Deshalb müsse der Flughafen zahlen.

Doch die Richterin meint: „Diese Vorschrift dient dem Schutz der Natur und des Menschen. Aber nicht dem Schutz des Eigentums.“

Für Gendrung und auch die Anwohner ist das ein bittere Niederlage. Viele Nachbarn hofften, bei Erfolg der Klage ebenfalls Ansprüche geltend zu machen.

Insgesamt sind rund 8,5 Quadratkilometer um den Flughafen mit PFT verseucht.