Ein Mann hat wegen mutmaßlicher Tierquälerei in Düsseldorf vor Gericht gestanden. Er soll für das Leid zweier schwangerer Hündinnen verantwortlich sein.
Tierquälerei in DüsseldorfHündinnen schwanger, dann passiert etwas Furchtbares – Mann vor Gericht
Kaum zu glauben und absolut grauenhaft. Die beiden französischen Bulldoggen-Damen von Kevin R. (24/ Name geändert) waren beide schwanger. Allerdings hatten beide verwesende Welpen im Körper.
Herrchen soll das viel zu spät bemerkt haben und den Hunden deshalb großes Leiden zugefügt haben. Deshalb stand der mutmaßliche Tierquäler am Mittwoch (22. März 2023) in Düsseldorf vor Gericht.
Düsseldorf: Schwangere Hündinnen müssen schlimme Schmerzen leiden
„Lana“ und „Shakira“ waren beide schwanger. Ob Kevin R. mit den Hündinnen züchten wollte, ist nicht bekannt. Schließlich ist die Rasse derzeit sehr beliebt.
Als erstes lief alles mit „Shakira“ schief. Die Geburt gestaltete sich schwierig. Kevin R.: „Der Vorgang kann sich bis zu 48 Stunden hinziehen.“ Erst sehr spät begriff Kevin R., dass er etwas tun musste. Er rief beim Tierarzt an.
Damals soll ein Welpe noch gelebt haben. Herrchen Kevin R. sollte Mutter und Welpe warm zudecken und in die Praxis bringen. Doch als er dort ankam, so die Mitarbeiter, war der Welpe schon tot. Und im Uterus von „Shakira“ fand man einen weiteren toten Welpenkörper.
Kevin R. ist arbeitslos. Die Tierarztkosten waren hoch. „Ich zahle sie bis heute in Raten ab.“
Hundebesitzer in Düsseldorf legt Einspruch gegen Strafe ein
Dann erwischte es „Lana“. Die Hündin war ebenfalls trächtig. Sie konnte kein Wasser mehr lassen. Ihr Fell sah aus, als wäre es von Motten befallen. „Ich dachte, das käme von der Schwangerschaft“, behauptete Kevin R. vor Gericht.
Für einen weiteren Tierarztbesuch war kein Geld da. „Ich habe ‚Lana‘ dann ins Tierheim gebracht.“ Laut Aussage eines Freundes soll er die kranke Hündin allerdings an der Tierheimpforte angebunden haben.
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Auch „Lana“ hatte tote Welpen in Uterus und Geburtskanal. Im Tierheim wurde sie behandelt.
Weil er seinen Hunden durch die Untätigkeit unnötig Schmerzen beigebracht hat, sollte Kevin R. ein hohes Bußgeld über 10.000 Euro zahlen. Dazu 500 Euro Gebühr. Dagegen legte er Einspruch ein. Er behauptet: „Ich habe immer mein Bestmöglichstes für meine Hunde getan.“
Weil der Freund, der ihn zum Tierheim begleitet hatte, als Zeuge in Betracht kommt, wird er nun zum nächsten Gerichtstermin geladen. Der Prozess wird also neu aufgerollt.