Gerechte Strafe?Düsseldorferin soll wegen Schwarzfahrens in den Knast – ein Unding

Eine Frau wird in einer Bahn kontrolliert.

Eine Frau wird in einer Bahn kontrolliert. Hierbei handelt es sich um ein undatiertes Symbolfoto. Sind alle Fahrgäste ohne Ticket Schwarzfahrer?

Die Düsseldorfer Obdachlose Gisa März wurde mehrfach beim Schwarzfahren erwischt. Nun droht ihr eine heftige Strafe. Aber ist das gerecht? So denkt der Autor über den Fall – ein Kommentar.

von Alexander Haubrichs  (ach)

Die Geschichte der obdachlosen Gisa März (56), der wegen Fahrens ohne gültiges Ticket eine einjährige Haftstrafe droht, ist traurig und aufrüttelnd zugleich. Aber sie ist vor allem eins: Längst kein Einzelfall und ein Unding in einer Gesellschaft mit diesem Wohlstandsniveau.

Im Gegensatz etwa zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit – bis zu einer gewissen Grenze ist Schwarzfahren eine Straftat und wird meist mit voller Härte des Gesetzes behandelt. Wer mindestens dreimal erwischt wird und seine Strafe nicht zahlen kann, der landet am Ende bis zu ein Jahr hinter Gitter. Und das, obwohl den „Tätern“ oder „Täterinnen“ oft keine andere Wahl bleibt.

Schwarzfahren: Oft bleibt keine andere Wahl

Die teilweise horrenden Preise im ÖPNV können sich viele schlicht nicht mehr leisten, trotzdem ist es für sie oft die einzige Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Zur Arbeit zu kommen, zum Amt, zum Arzt oder zur Ärztin – oder einfach nur, um die Familie zu besuchen. Und so finden sich unter den Schwarzfahrern ziemlich viele Wiederholungstäter, weil Armut oft sichtbar ist und so fallen diese Menschen den Kontrolleuren öfter auf.

Für die in Krisenzeiten weiter wachsende Zahl an Bedürftigen war das 9-Euro-Ticket ein Segen, denn das war eine Summe, die man im Zweifel noch aufbringen konnte. Ein kostenfreier Personennahverkehr zumindest für Empfänger und Empfängerinnen von Hilfsleistungen aber wäre noch besser.

46.000 Menschen wurden 2019 wegen Schwarzfahrens angeklagt, 2020 waren es pandemiebedingt etwas weniger. Es sitzen mehrere tausend Menschen in Haft, weil sie ohne Fahrschein Bus oder Bahn genutzt haben. Beispiel Berlin: Dort waren zeitweise etwa zwei Drittel der Inhaftierten der JVA Plötzensee Schwarzfahrer!

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Das kostet den Staat Millionen, die man sicher besser verwenden könnte. Menschen zu kriminalisieren, die eh schon nichts haben, hilft niemandem weiter. Die Schulden dieser Menschen steigen, sie laufen Gefahr, im Gefängnis noch weiter auf die schiefe Bahn zu geraten.

Allein schon die Herkunft stellt dem Paragrafen 265A über das „Erschleichen von Leistungen“ kein gutes Zeugnis aus. Er wurde 1935 von den Nazis eingeführt – und gehört schnellstmöglich abgeschafft.