Ein Streit in einer Düsseldorfer Kneipe ist mit dem Tod des Wirtes geendet. Er war kein Unbekannter. Jetzt ist Anklage erhoben worden.
Gangsterrapper totAnklage nach Bluttat in Düsseldorf: Opfer (†38) arbeitete mit Hip-Hop-Größen
Es war eine Bluttat von unfassbarer Brutalität, die ganz Düsseldorf entsetzte. In der Nacht auf den 29. April kam es vor der Kneipe „Gigis Bar“ auf der Herzogstraße zu einem Streit zwischen einem Gast (52) und dem Wirt (38).
Auf einmal zieht der 52-Jährige eine Pistole, streckte seinen Kontrahenten eiskalt nieder. Er starb noch auf der Straße. Nun hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten Anklage wegen Totschlags erhoben.
Bluttat in Düsseldorf: Streit in Kneipe eskaliert
Es ging um 15 000 Euro Spielschulden. In der Kneipe stritten sich Gastwirt Alexander M. und der Gast Rrustem R. ums Geld. Zunächst noch sachlich, dann immer hitziger. Keiner gab nach. Was da noch niemand wusste: Der 52-Jährige war bewaffnet.
Um 2.45 Uhr beschlossen die Streithähne, die Sache draußen zu klären. Kaum waren sie vor die Bar getreten, zog Rrustem R. eine Pistole, feuerte gleich mehrmals auf den Wirt. Er brach tödlich getroffen zusammen.
Von den Schüssen aufgeschreckt, filmten Nachbarn aus einem Fenster das furchtbare Geschehen. Unfassbar: Der Killer im roten Trainingsanzug zeigte keine Regung. Die Waffe immer noch in der Hand, machte er keine Anstalten zu fliehen. Stattdessen wartete er seelenruhig auf die Polizei, ließ sich widerstandslos festnehmen.
Es dauerte nicht lange, bis herauskam: Das Opfer war kein Unbekannter. Bei dem Erschossenen handelte es sich um den Gangsterrapper, der als „Aleks M.“ bereits mit Hip-Hop-Größen wie „Kollegah“ und „Sun Diego“ gearbeitet hatte.
Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Kneipengast
Fünf Monate nach der Bluttat schweigt Rrustem R. in Untersuchungshaft immer noch zu der Bluttat. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Wegen vollendeten Totschlags und Verstoßes gegen das Waffenschutzgesetzes.
Kommt der eiskalte Killer etwa ohne eine Mordanklage davon? Da Rrustem R. zur Tat keine Angaben macht, scheint dies gut möglich. „Auch wenn der Angeklagte bewaffnet und mit Tötungsabsicht die Gaststätte betrat, ist es dennoch schwer, ihm einen Mord nachzuweisen“, erläuterte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Stefan Zipse.
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Mörder ist laut Strafgesetzbuch, „wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“
Den Unterschied zwischen Mord und Totschlag erfährst du oben im Video.
Stefan Zipse: „Eines dieser Mordmerkmale nachzuweisen, ist in diesem Fall nicht einfach. Das muss allerdings nicht heißen, dass der Täter mit einer geringen Freiheitsstrafe davonkommt. Totschlag wird mit nicht weniger als fünf Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann es aber auch zu einer lebenslänglichen Haftstrafe kommen.“
Wann der Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht stattfinden wird, steht bislang noch nicht fest. Er wird jedenfalls mit großer Spannung erwartet.