Das ist saftig! Mieter und Mieterinnen sollen in Düsseldorf 8536 Euro Straßenreinigungsgebühren bezahlen – das sorgt für Ärger.
Gebühren-Schock in Düsseldorf8536 Euro für Reinigung – Mieter (84) geht auf die Barrikaden
Man soll in seinem eigenen Hinterhof kehren, sagt ein altes Sprichwort. Würde die Nachbarschaft auf er Berger Straße ja auch gerne. Nur lässt man sie nicht. Das muss in Düsseldorf Sache der Stadt bleiben. Das lässt sie sich auch gut bezahlen.
Neuerdings sogar so gut, dass die Nachbarn auf die Barrikaden gehen. Sie sollen nun im Jahr 8536 Euro an Straßenreinigungsgebühren berappen.
Düsseldorf: Hinterhof-Reinigung wird richtig teuer
Als Harald Christionat im Januar Post von seinem Vermieter bekam, fiel er fast vom Hocker. Für das Jahr 2021 sollte er nicht wie üblich anteilig 203,67 Euro, sondern 555,16 Euro an Straßenreinigungsgebühren bezahlen.
„Zunächst dachte ich natürlich, es handele sich um einen Fehler“, sagt der 84-jährige Bewohner des Hauses auf der Berger Straße 18. „Da aber auch meine Nachbarschaft diese Erhöhung serviert bekam, wurde schnell klar, dass das Ganze ernst gemeint war.“
Schnell stellte sich heraus: Die Stadt hatte ihre Gebühren drastisch erhöht. Der Hauseigentümer, der evangelische Kirchenkreis Düsseldorf, hatte die Mehrkosten natürlich an die Mieter und Mieterinnen weitergegeben.
Nun könnte man zunächst vermuten, die Erhöhung hätte etwas mit den steigenden Energiekosten zu tun. Aber von wegen: Die Stadt hatte einfach mal alles neu angeordnet – zum Nachteil der gesamten Nachbarschaft.
Awista-Rechnung: Hinterhöfe zu einem Flurstück zusammengelegt
Dabei wurden die Hinterhöfe der Berger Straße 18 und Wallstraße 4 zu einem Flurstück zusammengelegt. Für den nun doppelt so großen Hof wurden schließlich auch die doppelten Reinigungskosten für die Awista berechnet.
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Sollte eigentlich egal sein, da das Ganze dann auch von mehr Anwohnern bezahlt wird. Das Dumme ist aber, dass im Haus auf der Wallstraße weit weniger Parteien wohnen. So müssen nun alle für die Neuberechnung mächtig draufzahlen.
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz erklärt das Ganze in einem Schreiben so: „Gemäß §6 Abs. 2 SRS werden zusätzlich zu den Frontmetern auch die Grundstückseiten zugrunde gelegt, die nicht unmittelbar an die erschließende Straße angrenzen, dieser aber zugewandt sind. In der Regel handelt es sich um Grundstücksseiten, beziehungsweise Grundstücksgrenzen, die sich hinter einem weiteren Grundstück befinden, daher ‚Hinterlegermeter‘. An den so bemessenen Grundstücksseiten findet aber insofern keine Straßenreinigung statt.“
Düsseldorf: Anwohner will die Erhöhungen so nicht bezahlen
Alles klar? Harald Christionat empfindet das Schreiben jedenfalls als wenig erhellend. Er will die Erhöhungen so nicht bezahlen. Zumal die Reinigung des Hofes eigentlich von Haus aus nie nötig war: „Uns muss niemand den Hof machen. Wir haben uns schon immer selbst darum gekümmert, alles sauber zu halten. Dafür haben wir sogar einen eigenen Hausbetreuer. Der wird uns übrigens auch noch bei der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt“, sagt der Düsseldorfer.
Nutzt aber nichts – das Areal an Berger Straße und Wallstraße führt zur Berger Kirche und gilt als öffentlich. Somit ist die Stadt Düsseldorf gesetzlich dazu verpflichtet, dort sauberzumachen. Auch wenn die Nachbarschaft gerne einfach nur selbst in ihrem Hinterhof kehren würde.