Springmann-Prozess in WuppertalVater fordert lebenslänglich für seinen Sohn
Wuppertal – Im Wuppertaler Doppelmord Prozess um die Tötung des Unternehmerehepaars Christa und Ennoa Springmann (89/91) haben Staatsanwalt Dr. Hauke Pahre und der Nebenklägervertreter am Montag lebenslänglich mit Fetstellung schwerer Schuld (Erklärung siehe unten) für beide Angeklagten gefordert.
Rechtsanwalt Manuel Thomale aus Essen, vertritt den Vater des Angeklagten Benjamin S. (26), als Nebenkläger.
Brachte der Enkel seine Großeltern aus Habgier um?
Das ist in der Justizgeschichte ein fast bisher nie dagewesener Vorgang, dass der eigene Vater als Nebenkläger für den Sohn eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert. Hintergrund des Verbrechens ist eine Familientragödie und ein großes Millionenerbe.
Die Familientragödie: Der gestrenge 91-Jährige hatte bereits seinen 54-jährigen Sohn enterbt. Es gab u.a. auch unterschiedliche Auffassungen über Unternehmensführung.
Jetzt drohte dem reich beschenkten Enkel (dem Sohn des 54-Jährigen) wegen seiner Lebensführung und einem nicht absolviertem Studium das gleiche Schicksal, dem Benjamin S. - nach der Anklage - entkommen wollte durch einen "kaltblütigen Doppelmord", den er aber bestreitet.
Laut Ankläger haben der Enkel der Opfer und sein früherer Mitarbeiter Ioannis P. das Ehepaar am 19. März 2017 aus Habgier mit Heimtücke und in Verdeckungsabsicht getötet. In einer fast zweistündige Rede hat die Staatsanwaltschaft ihren Antrag mit einer Fülle von Beweisen und Indizien begründet. Der Nebenkläger schloss sich an.
Vergeblich hatte Benjamin S. versucht, seinen eigenen Vater zu belasten. Der Staatsanwalt und der Nebenklägervertreter wiesen diese Verdachtsverlagerung, den auch die Verteidiger unterstützten, zurück.
Thomale betonte, dass dieser Versuch dem Ansehen des 54-Jährigen, der unter dem Verlust seiner Eltern leidet, schweren Schaden zugefügt hat.
Doch es bleiben Lücken in der Beweiskette, die die Verteidiger der Angeklagten in ihren Plädoyers angegriffen haben,
Sie rügten einen mangelnden Aufklärungswillen der Schwurgerichts, es wolle kein anderes mögliches Tatgeschehen untersuchen und lasse es auch nicht zu, dass der Todeszeitpunkt oder die Todesfolge präziser untersucht werde.
Die diesbezüglichen Beweisanträge hatte die Kammer bereits zurückgewiesen. Mehrere Ablehnungsversuche waren ebenfalls gescheitert.
Die Verteidiger beider Angeklagten, Benjamin S. und Ioannis P., beantragten Freispruch für ihre Mandanten. Was auffiel: Während des Plädoyers des Staatsanwalts auf Höchststrafe zeigte keiner der Angeklagten eine Regung, auch nicht als der Staatsanwalt den bedrückenden Ablauf des Mordgeschehens nachzeichnete.
Stichwort: Besondere Schwere der Schuld
Wird vom Gericht eine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, legt die Strafvollstreckungskammer nach 15 Jahren fest, wie viel Strafe wegen dieser besonders schweren Schuld noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann. Dabei spielt das Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die entscheidende Rolle. Eine feste Obergrenze gibt es nicht. Meistens werden aber nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.