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Architektin vs. GastronomZoff um „Junkie-Zaun“ in Düsseldorf: Gericht fällt Entscheidung

Der Junkie-Zaun am Worringer Platz in Düsseldorf hat für einen Gerichtsprozess gesorgt.

Der sogenannte Junkie-Zaun am Worringer Platz in Düsseldorf hat für einen Gerichtsprozess gesorgt. Das Foto wurde 2022 aufgenommen.

Der Streit um den sogenannten Junkie-Zaun in Düsseldorf ist vor Gericht gelandet. Jetzt ist eine (vorläufige) Entscheidung gefallen.

von Barbara Kirchner  (kir)

Der graue Metall-Zaun am Worringer Platz erhitzt die Gemüter. Im Sommer 2021 errichtete ihn ein Gastronom rund um seine Pizzeria am Platz, um die Drogenszene zu vertreiben.

Doch dagegen klagte Architektin Christiane Voigt. Sie erschuf den Platz 2004 und sieht im Zaun eine Verletzung ihres Urheberrechts. Doch am Mittwoch (22. Februar 2023) wurde ihre Klage vom Düsseldorfer Landgericht abgeschmettert.

Düsseldorf: Streit um Zaun am Worringer Platz landet vor Gericht

Im Jahr 2004 baute Voigt den Platz auf Wunsch der Stadt Düsseldorf um. Trotz der bestehenden Gleise sollte er hell und freundlich sein. Eine „Grüne Insel tags und nachts“, so die damalige Beschreibung. Der Boden grün, darin helle LED-Leuchten. Umgeben von Bäumen, einem kleinen Nutzstreifen und Lichtbänken.

Der so gestaltete Platz sollte zum Verweilen einladen. Eben ein Platz für alle mit einem luftigen Mittelpunkt. Hier sollten Veranstaltungen stattfinden und Aufführungen von den Bänken aus beobachten werden können.

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Nur eins störte die Architektin von Beginn an: der Imbisswagen, der dort betrieben wurde. Da er grundsätzlich aber beweglich war, duldete sie das.

2013 baute der Gastronom am Worringer Platz mit Genehmigung der Stadt statt des Imbisswagens einen festen Glaspavillon. Dort betrieb er seine kleine Pizzeria. Und ärgerte sich, dass die Drogenszene nach und nach den Platz in Beschlag nahm. Laut seiner Aussage funktionierten die eingebauten Bodenlichter da schon lange nicht mehr. Gäste auf der Terrasse fühlten sich durch die Junkies gestört.

Gericht schmettert Klage ab: Konzept der Architektin nicht mehr erkennbar

Also baute der Wirt einen Zaun um seine Tische und Bänke. Als Abschreckung. Doch das war der Architektin dann endgültig zu viel Veränderung. Sie klagte.

Das Gericht wies diese Klage ab. Zwar sei Christiane Voigt die Urheberin der Platzes und habe entsprechende Rechte, die sie einklagen kann. Aber ihre Argumente zogen nicht. Der Zaun stelle keine zusätzliche Beeinträchtigung ihres Werkes dar. Er entstelle den Platz nicht.

Denn der war eh schon durch die feste Immobilie darauf und einige Umbauarbeiten nicht mehr so offen und luftig, wie im ursprünglichen Plan beabsichtigt. Das Konzept der Architektin sei deshalb schon vor dem Bau des Zaunes nicht mehr erkennbar gewesen. Gegen dieses Urteil kann die Klägerin noch in die Berufung gehen. Dann müsste das Oberlandesgericht entscheiden.