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VergewaltigtMutter aus Duisburg will Hilfe von Jugendamt – das macht es schlimmer

sexueller missbrauch

Vergewaltigt: Eine junge Mutter aus Duisburg wurde vergewaltigt. Dann wendete sie sich an das Jugendamt, um ihre jüngste Tochter zurück zu bekommen – doch dann wurde alles nur schlimmer. Unser Symbolbild entstand 2010.

Duisburg – Eigentlich wollte Janine S. (28) ihre Tochter nur übergangsweise in die Obhut des Jugendamts geben, um ihr traumatisches Erlebnis zu verarbeiten. Seit jenem Tag kämpft Janine jedoch darum, ihre Tochter zurückzubekommen. Nun soll ein Gericht über die Zukunft des Babys entscheiden.

  1. Nach einer Vergewaltigung gibt eine Frau aus Duisburg ihre Tochter in die Obhut des Jugendamtes
  2. Seit 2 Jahren bekommt sie das Kind nicht zurück
  3. Die Frau hat noch drei weitere Kinder

Der 5. Februar 2018 war ein besonderer Tag für Janine S. aus Duisburg-Vierlinden. Sie bekam ihr viertes Kind, die kleine Melina, und kehrte nach den Strapazen der Geburt voller Glücksgefühle und mitsamt Neugeborenem nach Hause zurück.

Duisburg: Frau kämpft seit Jahren um eigene Tochter

Nur wenige Wochen nach der Geburt der Kleinen erlebte die junge Mutter Furchtbares: „Ich bin Opfer einer Vergewaltigung geworden”, so die 28-Jährige im Gespräch mit „Der Westen”. Für Janine begann eine schreckliche Phase. Das Trauma saß tief. Sie merkte, dass sie für ihre Tochter nicht die Bezugsperson sein konnte, die sie gerne wäre. Ihr fehlte die Kraft, um sich angemessen um die kleine Melina zu kümmern.

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In letzter Not suchte Janine Hilfe beim Jugendamt. Ihr Plan war es, das Mädchen für sechs, höchstes acht Wochen, in eine Kurzzeitpflege zu geben. Die Zeit wollte sie nutzen, um ihr traumatisches Erlebnis zu verarbeiten und hoffentlich eine Therapie zu machen.

Duisburg: Jugendamt will Mutter Kind nicht zurückgeben

Doch es kam anders, als Janine erwartet hatte: Das Jugendamt wollte ihr ihre Tochter nicht zurückgeben. Janine war verzweifelt. Ein Anwalt, den sie im Juli 2018 engagierte, sollte ihr helfen, das Sorgerecht für ihre Melina zurückzubekommen.

Ein Rechtsstreit entbrannte: Verschiedene Versuche, ihr Baby über eine gerichtliche Entscheidung zurückzubekommen, missglückten. „Das Verfahren wird immer wieder verschleppt, es wird kein Beschluss gefasst”, meint Dennis Engelmann vom Verein „Kinderseelenschützer”, der die junge Mutter unterstützt.

Im Gespräch mit dem Magazin kritisiert der Jurist das Verhalten des Jugendamts: „Sie hat sich in einer verzweifelten Lage an das Jugendamt gewandt, wollte nur das Beste. Jetzt hat sie mehr Probleme als vorher. Das finde ich höchst bedenklich. Denn oberstes Ziel sollte die Rückführung des Kindes sein.”

Duisburg: Keines von vier Kindern lebt bei eigener Mutter

Auch Janine ist empört: „Das Jugendamt hat die Kurzzeitpflege der Pflegefamilie von Beginn an als Langzeitpflege oder Adoption verkauft.”

Der Plan der Vierfach-Mutter: Sie hat Akten-Einsicht gefordert, will als nächstes ein Umgangsverfahren einleiten. Ein Gutachten lehnt sie ab, da sie dem Gutachter misstraut.

Um den Fall von allen Seiten zu beleuchten, gilt es aber auch die andere Seite der Medaille zu betrachten: Janine hat bereits drei weitere Kinder, keines von ihnen lebt noch bei ihr...

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Während Tochter Sandy bei der Oma wohnt, leben ihre Söhne Gerome und Finn beim Kindsvater und in einer Pflegefamilie. Für Janine gibt es aber einen gravierenden Unterschied: „Sie kann ich regelmäßig sehen und habe einen guten Kontakt. Auch mit dem Jugendamt hatte ich vorher nie Probleme”, so die 28-Jährige.

Duisburg: Stadt hat klare Meinung zum Fall

Auf Anfrage von „Der Westen” hat sich inzwischen auch die Stadt Duisburg zu dem Fall geäußert: „Grundsätzlich wird von einem Familiengericht entschieden, ob eine Maßnahme zur Unterbringung eines Kindes außerhalb der Familie gerechtfertigt ist. Niemand im Jugendamt macht sich eine solche schwerwiegende Entscheidung leicht, sie ist vielmehr ultimo ratio und dient einzig dem Kindeswohl.”

Schlussendlich wird wohl ein Gericht entscheiden, wie es mit der kleinen Melina weitergeht. Ihre Mutter durfte das Baby vor wenigen Tagen nach über einem Jahr zum ersten Mal wiedersehen. Davor hatte sie verschiedene Besuchstermine jedoch nicht wahrgenommen. (ta)