Das Loveparade-Unglück von 2010 mit 21 Toten ist eine schwarze Stunde in der Geschichte von NRW. Jetzt sollen weitere Lehren gezogen werden.
Loveparade-Unglück 2010Der Tag des Grauens: Führt er jetzt zu wichtiger Gesetzesänderung?
Es war ein Tag, der NRW und Deutschland bis ins Mark traf: Am 24. Juli 2010 brach bei der Loveparade in Duisburg eine Massenpanik aus. 21 Menschen starben, mehr als 500 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Mindestens sechs Überlenden sollen aufgrund der Geschehnisse vor Ort später Selbstmord begangen haben. Ein Tag des Grauens.
Auch zwölf Jahre später beschäftigt der Fall noch immer die Öffentlichkeit. Ein Strafverfahren gegen ursprünglich zehn Angeklagte war 2020 nach zweieinhalb Jahren und 184 Sitzungstagen ohne ein Urteil eingestellt worden.
Loveparade 2010: Kommission schlägt weitreichende Veränderung vor
Genau dort setzt die Analyse einer Experten-Kommission an, die am Montag (28. März) unter dem Titel „Lehren aus der Loveparade“ in Düsseldorf vorgestellt wurde. Darin enthalten: Vorschläge, wie Katastrophen dieser Art in Zukunft vermieden bzw. im Ernstfall aufgearbeitet werden können.
Die zentrale Forderung der Kommission: Enge Verjährungsfristen sollten künftig nicht mehr die juristische Aufarbeitung solcher Unglücke ausbremsen. Eine Verjährung sollte ausgeschlossen sein, sobald die Hauptverhandlung über solche Katastrophen begonnen hat, schlägt die Kommission vor.
Bei Loveparade-Katastrophe starben 2010 21 Menschen in NRW
In der Verhandlung zur Loveparade hatte die Verjährungsfrist (in dem Fall zehn Jahre) für reichlich Zeitdruck gesorgt, ehe 2020 ein (umstrittener) Schlussstrich gezogen wurde.
Dies trage vor allem aus Sicht der Betroffenen nicht zum Rechtsfrieden bei, sagte der Kommissionsvorsitzende Clemens Lückemann. Gemeinsam mit NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) stellte der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg den Abschlussbericht vor.
Vorstellung in Düsseldorf: Die „Lehren aus der Loveparade“ 2010
Derzeit wird eine Verjährungsgefahr erst unterbrochen, wenn in erster Instanz ein Urteil fällt. Aus Sicht der Expertinnen und Experten mit schweren Folgen: Wenn in laufender Hauptverhandlung Verjährung drohe, würden Gerichte entweder zu „Scheinverhandlungen“ oder „zu einer Überbeschleunigung im Sinne eines Hauruck-Verfahrens gezwungen“, kritisierte Lückemann.
Biesenbach kündigte an, die Vorschläge der Kommission bei der nächsten Justizministerkonferenz im Juni auf die Tagesordnung zu bringen. Hier gehe es schließlich nicht um einen Einzelfall, betonte der Justizminister. Ein nicht wirklich zufriedenstellender Abschluss bei Großverfahren mit multikausalem Hintergrund sei immer wieder zu beobachten.
Kommission erstellt 20-Punkte-Plan: Was verändert Loveparade 2010 wirklich?
Als Beispiele nannte er den Eschede-Prozess um ein ICE-Unglück, den Prozess um den Einsturz der Eishalle von Bad Reichenhall oder auch ausländische Gerichtsverfahren wie in Salzburg um das Unglück der Gletscherbahn Kaprun 2 oder den Seilbahnunfall im italienischen Cavalese.
Insgesamt hat die Kommission einen 20-Punkte-Plan erarbeitet, der besonders auf Strukturen im Hintergrund abzielt. So soll unter anderem eine Bund-Länder-Kommission eingesetzt werden, die Ursachen und Faktoren komplexer Katastrophen in den Blick nehme, unabhängig von einem möglichen Strafprozess. (tw, mit dpa)