Keine Vollstreckungen in NRWFinanzämter wahren Weihnachtsfrieden – mit Ausnahmen

Ein Steuerbescheid und ein Taschenrechner sind auf dem Foto zu sehen.

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfal wahren auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden und verzichten über die Feiertage auf Vollstreckungen oder Betriebsprüfungen. Das Symbolfoto wurde am 22. März 2020 in Flensburg aufgenommen.

Auch in diesem Jahr wahren die Finanzämter den Weihnachtsfrieden. So werden Vollstreckungen beispielsweise über die Feiertage nicht durchgeführt.

Die Finanzämter sollen auch in diesem Jahr über die Feiertage den sogenannten Weihnachtsfrieden wahren: Zwischen dem 17. und dem 31. Dezember werde grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichtet.

Das erklärte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am Sonntag (12. Dezember 2021) in Düsseldorf. Eine entsprechende Anweisung sei bereits an die Finanzämter ergangen.

Finanzämter NRW: „Weihnachtsfrieden ein besonderes Anliegen“

Das Aufrechterhalten dieser Tradition sei insbesondere in der für alle Menschen im Land belastenden Zeit der Corona-Pandemie wichtig. „Alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sollen zum Jahreswechsel möglichst Ruhe finden. Auch aus diesem Grund ist mir der Weihnachtsfrieden ein besonderes Anliegen“, sagte Lienenkämper.

Die Finanzverwaltung werde in diesen letzten 14 Tagen des Jahres 2021 auch keine Prüfungsberichte an die Bürgerinnen und Bürger versenden. Handeln würden Ämter nur, wenn ein schnelles Eingreifen erforderlich sei. Als Beispiel wurde eine drohende Verjährung von Steuerausfällen genannt. Mahnungen würden jedoch durchgehend verschickt. Das gelte auch für Steuerbescheide. So können Erstattungen schnell erfolgen. (dpa/nb)