Zwei Betreiber von Sonnenstudios haben erfolgreich gegen die 2G-plus-Regel für Sonnenstudios geklagt. Diese ist nun in NRW hinfällig.
Betreiber feiernGericht kippt Corona-Regelung für Sonnenstudios in NRW
Laut der Corona-Schutzverordnung dürfen Hallenschwimmbäder, Wellness-Einrichtungen und bisher auch Sonnenstudios nur von geimpften Personen besucht werden dürfen, die zusätzlich einen negativen Test vorzeigen müssen.
Gegen diese 2Gplus-Regel hatten nun zwei Betreiber von Sonnenstudios geklagt – mit Erfolg, wie am Donnerstag, 3. Februar mitgeteilt wurde: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die 2G-plus-Regel für Sonnenstudios gekippt.
Sonnenstudios NRW: Gericht in Münster kippt 2G-plus-Regel
Zur Begründung hatte das Land angeführt, dass an diesen Orten keine Maske getragen werden könne und die Übertragung durch Aerosole hier besonders gut möglich sei. Diese Ansicht teilte das OVG nicht. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 13 B 2002/21.NE und 13 B 24/22.NE).
Nach Überzeugung des 13. Senats komme es beim Liegen auf einer Sonnenbank eben nicht zu einem erhöhten Ausstoß der Atemluft, hieß es. Eine besonders hohe Infektionsgefahr, nur weil die Maske fehle, gibt es nach Ansicht der Richter nicht. Das Land habe damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es bleibe aber bei der 2G-Regel für Sonnenstudios, so das Gericht. (dpa)