Tod eines 14-JährigenNRW-Arzt verurteilt – bei Gericht fällt er in Ohnmacht

Ein Team aus Ärzten und OP-Helfern steht in einem Operationssaal während einer Operation um einen Patienten.

Nach einer Operation verstarb ein 14-Jähriger in Gütersloh. Das Symbolbild zeigt eine Operation im Jahr 2021 in Essen.

In Gütersloh (NRW) ist ein Arzt nach dem Tod eines 14-jährigen Jungen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Nach dem Tod eines 14-jährigen Jungen ist ein Assistenzarzt (47) in Gütersloh verurteilt worden. Wie das dortige Amtsgericht am Donnerstag (9. Juni) entschied, erhält der Narkosearzt wegen fahrlässiger Tötung eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 10.000 Euro an die Eltern des Jungen.

Im November 2018 hatte sich der 14-Jährige einer Routine-Operation unterzogen, die er nicht überlebte.

NRW: Arzt nach Tod eines 14-Jährigen verurteilt

Laut eines Gutachters des Gerichts habe der Arzt versäumt, ein Gerät zur Sauerstoffversorgung zu kontrollieren. Eine Assistenzärztin hatte die Schläuche in der Narkosemaschine falsch angeschlossen.

Das habe dem Arzt auffallen müssen, urteilte der Gutachter. Er unterstellte dem 47-Jährigen grobfehlerhaftes Verhalten. Der Arzt hatte am ersten Prozesstag selbst einen Fehler eingestanden.

Mehrere Ärzte hatten schließlich versucht, den Jungen zu beatmen und zu reanimieren, doch er verstarb anschließend in einem Krankenhaus in Bielefeld. Eine sofortige Beatmung mit einem Handbeutel hätte ihm hingegen laut Gutachter das Leben retten können.

Unglückliche Strukturen in Gütersloher Krankenhaus

Zusätzlich sprach er von unglücklichen Strukturen in dem Krankenhaus in Gütersloh. Neben einem zentralen OP-Bereich gibt es dort ein Ambulantes Operations-Zentrum. Die dort eingesetzte Helferin hatte demnach keine spezielle Qualifikation für den OP-Bereich. Der verantwortliche Oberarzt war nach Überzeugung des Gutachters nicht schnell genug für den Notfall erreichbar.

Der Verteidiger des Angeklagten sah den Vorwurf einer fahrlässigen Tötung nicht erfüllt und forderte lediglich eine Geldstrafe. Der Anwalt der Eltern des Jungen plädierte hingegen auf eine Haftstrafe von zwei Jahren.

Gütersloh: Verurteilter Arzt wird ohnmächtig

Während der Urteilsbegründung und nach einem über acht Stunden andauernden Verhandlungstag wurde der Verurteilte kurz ohnmächtig. Justizbeamte und sein Anwalt kümmerten sich um den 47-Jährigen. Der Richter beendete daraufhin wenig später den Prozess.

Die Ermittlungen gegen die Assistenzärztin wurden gegen die Zahlung einer Geldsumme eingestellt. Weitere Ermittlungen laufen hingegen noch gegen mehrere Mediziner der Klinik. (dpa/cab)