Kurz vor Start in die Karnevalssession hat das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung verhängt.
Corona-Karneval in NRWNeue Schutzverordnung erlaubt Schunkeln ohne Maske – aber ...

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Trotz Corona ist am Donnerstag (11. November 2021) in Kneipen Schunkeln ohne Maske erlaubt. Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Symbolfoto entstand beim Sessionsstart vor zwei Jahren in Köln.
Düsseldorf. Als getestet gilt man in NRW ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit Mittwoch (10. November 2021) gilt.
Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfter oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt – also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur, heißt es seitens des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für manche Bereiche – wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen – gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest sogar nur sechs Stunden alt sein. Dann sind aber auch Schunkeln und Mitsingen ohne Maske erlaubt. (dpa)