Kurz vor Start in die Karnevalssession hat das Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung verhängt.
Corona-Karneval in NRWNeue Schutzverordnung erlaubt Schunkeln ohne Maske – aber ...
Düsseldorf. Als getestet gilt man in NRW ab sofort nur noch, wenn der Corona-Schnelltest oder PCR-Test höchstens 24 Stunden alt ist. Zuvor lag die Grenze bei 48 Stunden. Das geht aus der neuen Coronaschutz-Verordnung hervor, die seit Mittwoch (10. November 2021) gilt.
Einen entsprechend frischen Test muss man als Nicht-Geimpfter oder Nicht-Genesener überall dort vorweisen, wo die 3G-Regel gilt – also zum Beispiel in Restaurants oder beim Friseur, heißt es seitens des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für manche Bereiche – wie Diskotheken oder Karnevalsveranstaltungen in Räumen – gilt sogar die 3Gplus-Regel: Hier darf ein Schnelltest sogar nur sechs Stunden alt sein. Dann sind aber auch Schunkeln und Mitsingen ohne Maske erlaubt. (dpa)