Kriminelle verkaufen immer mehr Fake-Liquids für Vapes. Landeskriminalamt NRW und Zoll warnen und sagen, worauf E-Raucher achten sollten.
Verdampft gefährlich!Immer mehr Fake-Liquids und sogar K.o.-Tropfen in angesagten Vapes

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Dampfen steht vor allem bei jungen Leuten hoch im Kurs. Aber auch bei Kriminellen.
von Laura Schmidl
Vape statt Kippe: Für viele Raucher inzwischen das kleinere Übel. Das wissen auch Kriminelle. Immer häufiger stellen Zollfahnder illegale oder gefakte E-Zigaretten bzw. Vapes sicher. Und die haben es teilweise in sich: Mit viel zu hohen Nikotinkonzentrationen oder sogar illegalen Substanzen wie K.-o.-Tropfen. Eine Gefahr für die Gesundheit.
Der Zoll beschlagnahmte 2024 satte 1,9 Millionen illegale E-Zigaretten, zwischen Juli 2022 und Ende 2024 außerdem 68.000 Liter an sogenannten „Substituten“, unter die Liquids für E-Zigaretten fallen. Das Problem hierbei ist nicht nur die fehlende Versteuerung: Viel zu hohe Nikotinwerte, zu große Liquidtanks und gefährliche Stoffe, die beigemischt werden.
Vapes: Illegale Liquids enthalten oft K.o.-Tropfen
Markus Niesczery, Pressesprecher vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen sagt: „Illegale Liquids von E-Zigaretten können mit hochpotenten synthetischen Cannabinoiden oder Gamma-Butyrolacton (GBL, K.-o.-Tropfen) versetzt sein.“ Synthetische Cannabinoide ahmen die Wirkung des natürlichen Wirkstoffs THC nach – wirken aber viel stärker. „Der Konsum kann zu schweren gesundheitlichen Schädigungen bis hin zu lebensgefährlichen Überdosierungen mit tödlichen Folgen führen“, warnt Niesczery. GBL kann im Mischkonsum mit Alkohol zu einem tödlichen Atemstillstand führen.
Angeboten würden solch illegale Liquids meist übers Internet und Soziale Netzwerke – mit einer jungen Zielgruppe: „Durch jugendaffine Werbung und das Angebot im Internet werden solche Produkte als legale Alternative zu herkömmlichen Drogen beworben und verkauft. Herbei besteht die Gefahr, dass diese Stoffe auch von Jugendlichen – ohne Wissen, welche Stoffe tatsächlich enthalten sind – gekauft und konsumiert werden“, sagt Niesczery.
Um die plattforminternen Regelungen zu umgehen, verschlüsseln die Anbieter ihre Angebote durch Emojis und unspezifische Begriffe. Bestellt werde dann über anonyme Messagingdienste wie Telegram. Aber nicht nur Drogen gefährden die Gesundheit der Konsumenten. Einweg-E-Zigaretten (Vapes), die mehr als die zugelassenen zwei Milliliter Liquid enthalten, erlauben ein Vielfaches mehr an Zügen als die bei legalen Vapes erlaubten 700. Dazu kommen oft höhere Nikotinwerte als erlaubt.
Für die Schwarzhändler ist das Geschäft lukrativ. Hendrik Liedtke, Pressesprecher vom Zoll, sagt: „Die Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes haben ergeben, dass Einweg-E-Zigaretten mit beispielsweise 7000 Zügen für zwei bis vier Euro produziert werden. Der Einkaufspreis beim Import in die EU liegt bei fünf Euro. Der Verkaufspreis auf der Straße oder in den Geschäften variiert zwischen 15 und 20 Euro pro Einweg-E-Zigarette.“ Produziert würden die Vapes in Fernost.
In einem öffentlich zugänglichen Online-Shop sind sogar Vapes mit 35.000 Zügen bestellbar, ohne dass diese Website den Anschein von Illegalität erweckt. Zum Vergleich: Eine einzelne Zigarette enthält etwa zehn Züge. Jan Mücke, Geschäftsführer vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), meint: „Dieser Trend ist besorgniserregend und verdeutlicht, dass sich illegale Lieferketten im Bereich der organisierten Kriminalität formieren könnten.“
Die illegalen Vapes könne man oftmals einfach am Kiosk kaufen: „Untersuchungen in Berlin haben ergeben, dass in E-Zigarettenfachgeschäften tatsächlich nur legale Produkte verkauft wurden, während in 20 Prozent der überprüften Kioske und Spätis illegale Produkte angeboten wurden. Am häufigsten wurden irreguläre Produkte durch Shisha Shops verkauft.“
Er bemängelt, dass „die Regeln zum Verbraucher- und Jugendschutz von den Behörden nicht durchgesetzt werden. Der Staat versagt hier bei einer seiner zentralen Aufgaben.“ Problem hierbei laut LKA NRW: Der Konsum ist nicht strafrechtlich relevant, ebenso wenig der Besitz zum Eigenkonsum. „Verstärkte Kontrollen sind aus hiesiger Sicht wenig erfolgversprechend. Zunächst fehlt es in aller Regel an einem erforderlichen Anfangsverdacht, da von außen nicht erkennbar ist, ob einem Liquid verbotene Inhaltsstoffe beigemengt worden sind.“
Man müsste jedes aufgefundene Vape oder jede E-Zigarette im Verdachtsfall auf seine Wirkstoffe hin untersuchen. „Ein derartiges Vorgehen wird zurzeit nur bei Vorliegen schwerwiegender Straftaten oder eingetretener Gesundheitsschädigungen durchgeführt“, so Pressesprecher Niesczery. In den Sozialen Netzwerken recherchiere die Polizei regelmäßig. Dabei spiele aber auch die Zusammenarbeit der Plattformen eine Rolle, die aber nicht immer gut funktioniere.