„Es hätte jeden treffen können“NRW-Richter spricht Urteil nach Bluttat im Regionalexpress

Ein Polizist fotografiert Blutspuren auf dem Boden.

Nach der Bluttat am 12. März 2021 hatte sich der Angeklagte widerstandslos am Bahnhof Rommerskirchen festnehmen lassen. Auf dem Symbolfoto fotografiert ein Beamter Spuren nach einer Bluttat am Kölner Ebertplatz am 24. Juli 2020.

Wegen Mordversuchs in einem Regionalexpress muss der Angeklagte viele Jahre ins Gefängnis.

Mönchengladbach. Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke in einem Regionalexpress hat das Landgericht Mönchengladbach den Angreifer am Donnerstag (14. Oktober 2021) wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Richter verhängten gegen den 25-jährigen Polen eine Haftstrafe von acht Jahren.

„Es hätte jeden treffen können“, betonte der Vorsitzende Richter. Die Strafkammer wertet die Tat als heimtückisch. Der Angeklagte habe völlig unerwartet auf den Jugendlichen eingestochen. Das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren.

Mordversuch in Mönchengladbach: Angeklagter voll schuldfähig

Die Tat ereignete sich kurz vor Mitternacht am 12. März, Überwachungskameras im Zug zeichneten sie auf. Der drogenkranke Angeklagte hatte den Angriff beim Prozess in Mönchengladbach zwar pauschal über seinen Verteidiger eingeräumt, aber keine weiteren Angaben gemacht. Hinweise auf eine schwere psychische Störung hatte eine Gutachterin nicht gefunden und den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft.

Das Gericht fasste zusammen: Der 25-Jährige habe vor der Tat bei einer Fahrkartenkontrolle in dem Zug, als er ohne Fahrschein erwischt wurde, den Schaffnern höflich seine Personalien genannt. Als planvolles Handeln wurde gewertet, dass der Pole anschließend ruhig durch den Zug ging, die Sitzreihe mit dem Schüler passierte, sich dann umdrehte und unvermittelt auf den 16-Jährigen einstach und ihn lebensgefährlich verletzte.

Nach Bluttat in Regionalexpress: Festnahme in Rommerskirchen

Nach der Tat hatte der Angreifer das Messer in einen Sitz gerammt und sich beim nächsten Halt am Bahnhof Rommerskirchen widerstandlos festnehmen lassen.

Das Gericht sprach dem Opfer über 30.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidigung und Anklage akzeptierten die verhängte Strafe. (dpa)