Das Urteil im Fall Rabea ist gesprochen: Die 24-jährige Mutter muss ins Gefängnis! Allerdings nicht lebenslang, wie es die Staatsanwaltschaft zuvor gefordert hatte.
Urteil im NRW-Fall RabeaSäugling getötet: Mutter (24) als vermindert schuldfähig eingestuft
In einem schaurigen Prozess ist jetzt das Urteil gefallen. Im Verfahren um den gewaltsamen Tod des Säuglings Rabea hat das Landgericht Mönchengladbach die Mutter (24) zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Außerdem ordneten die Richter am Donnerstag (15. Dezember 2022) die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik an. Eine Gutachterin hatte die Frau wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung als vermindert schuldfähig eingestuft.
Mönchengladbach: Haftstrafe für Rabeas Mutter
Die Staatsanwaltschaft hatte für die 24-Jährige eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Die Frau hatte im Prozess gestanden, ihr Baby nach der heimlichen Geburt im Badezimmer getötet zu haben. Dass sie schwanger war, habe sie zuvor nicht bemerkt. Als das Neugeborene angefangen habe zu schreien, habe sie es irgendwo gegengeschlagen.
Die Anklage lautete ursprünglich auf Mord aus niederen Beweggründen. Dies bestätigte sich nach Auffassung der Richter in der Verhandlung aber nicht.
So hätten sich keine Hinweise darauf ergeben, dass die Angeklagte den Säugling aus Angst vor sozialem Abstieg und Verlust von Freiheiten oder – wie vom Staatsanwalt angenommen – aus Angst, entdeckt zu werden, getötet habe.
Eine Flaschensammlerin hatte die kleine Leiche Ende März 2022 in einer Einkaufstasche in einem öffentlichen Mülleimer in einer Parkanlage in Mönchengladbach entdeckt.
NRW: Der traurige Tod von Rabea weist ein Kuriosum auf
Die Polizei hatte zwei Monate lang aufwendig nach der unbekannten Mutter gesucht, unter anderem mit Handzetteln in mehreren Sprachen und einem Briefkasten für anonyme Hinweise, der am Fundort der Leiche aufgestellt worden war.
Im Zuge der Ermittlungen gab die Polizei dem toten Mädchen den Namen Rabea. Ein DNA-Reihentest im Umfeld des Fundortes brachte die Polizei schließlich auf die Spur der Angeklagten.
Kurios: Die 24-Jährige hatte freiwillig daran teilgenommen. Vor Gericht sagte sie aus, sie habe von dem toten Baby zwar gehört, aber nicht realisiert, dass es ihr Kind sein könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt ließ auf Nachfrage noch offen, ob er in die Revision geht. (red)