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Polizei MönchengladbachVater und Kleinkind bei Vollbremsung in Linienbus verletzt

Ein Polizeifahrzeug im Einsatz.

Ein Linienbus musste in Mönchengladbach-Odenkirchen eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß mit einem E-Scooter zu vermeiden (Symbolbild).

Ein Busfahrer musste in Mönchengladbach-Odenkirchen eine Vollbremsung machen, um einen Zusammenstoß mit einem E-Scooter zu vermeiden. Ein Mann und sein einjähriger Sohn wurden dabei verletzt.

Am Freitagmorgen (25. April 2025) sind ein 29-jähriger Mann und sein Kleinkind in einem Linienbus in Mönchengladbach-Odenkirchen verletzt worden. Der Busfahrer musste abrupt bremsen, um einen Zusammenstoß mit einem E-Scooter zu vermeiden.

Wie die Polizei Mönchengladbach berichtet, nahm ein Streifenteam gegen 8.10 Uhr die Aussage eines 47-jährigen Busfahrers auf. Der Mann war mit einem Linienbus der NEW auf der Straße Am Schomm in Richtung Stapper Weg unterwegs gewesen.

Jugendlicher auf E-Scooter missachtete die Vorfahrt

An der Kreuzung Kohrstraße kam plötzlich von rechts ein Jugendlicher auf einem E-Scooter, der dem Bus die Vorfahrt nahm und den Fahrer zu einer Vollbremsung zwang.

Zwar konnte der Busfahrer einen Zusammenstoß vermeiden, doch ein 29-jähriger Fahrgast stürzte im hinteren Teil des Busses durch die ruckartige Bewegung. Der Mann hatte einen Kinderwagen dabei, in dem sich sein einjähriger Sohn befand. Der Kinderwagen kippte um, wodurch das Kleinkind herausfiel.

Vater und Sohn wurden mit leichten Verletzungen durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus zur ambulanten Behandlung gebracht.

Polizei sucht nach Zeugen und Zeuginnen des Vorfalls

Der Jugendliche auf dem E-Scooter setzte seine Fahrt unterdessen fort. Der Busfahrer beschreibt ihn wie folgt: Etwa 15 Jahre alt, zwischen 1,40 und 1,50 Meter groß. Der Junge habe einen Pullover getragen, ohne Jacke darüber. Nähere Angaben waren dem Zeugen nicht möglich.

Das Verkehrskommissariat der Polizei Mönchengladbach ermittelt nun in dem Fall. Die Beamten und Beamtinnen bitten den Fahrer des E-Scooters, sich zu melden. Gleiches gilt für Zeugen und Zeuginnen, die zum fraglichen Zeitpunkt in der Nähe der Unfallörtlichkeit waren und sachdienliche Hinweise zu dem Jugendlichen oder dem Unfallhergang machen können.

Die Rufnummer der Polizei lautet 02161-290. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.