Bei Kontrollen im Engelenschanzenpark in Münster hat die Polizei mehrere Personen überprüft. Dabei wurden Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Anzeigen wegen Betäubungsmittelhandel geschrieben.
Polizei MünsterKontrollen im Engelenschanzenpark: Vier Aufenthaltsverbote und Anzeigen

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Die Polizei hat bei Kontrollen im Engelenschanzenpark Aufenthaltsverbote ausgesprochen und Anzeigen wegen Betäubungsmittelhandel geschrieben
Die Polizei hat am Montagnachmittag (28.04.) zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr Kontrollen im Engelenschanzenpark in Münster durchgeführt. Insgesamt wurden neun Personen überprüft. Ziel der Maßnahmen war die Bekämpfung des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.
Die Beamten und Beamtinnen kontrollierten einen 23-jährigen Mann, der zunächst versuchte zu fliehen. Als die Einsatzkräfte ihn einholten und fesselten, versuchte er erneut, sich aus den Händen der Polizisten und Polizistinnen zu befreien und sperrte sich gegen die Maßnahme.
Bei dem Mann mit guineischer Staatsangehörigkeit stellten die Einsatzkräfte Cannabis in einer nicht erlaubten Menge sowie 410 Euro sicher. Sie fertigten gegen ihn Anzeigen wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des Handelstreibens mit Cannabis. Außerdem erhielt er ein Aufenthaltsverbot für den Bereich.
15-jähriger Marokkaner beim Cannabisverkauf beobachtet
Des Weiteren beobachteten die Polizisten und Polizistinnen einen 15-jährigen Marokkaner beim Cannabisverkauf. Gegen ihn erteilten die Einsatzkräfte ebenfalls ein befristetes Aufenthaltsverbot und leiteten ein Strafverfahren ein.
Die Einsatzkräfte stellten zudem einen 27-Jährigen mit guineischer Staatsangehörigkeit im Bereich der kontrollierten Szene fest. Auch gegen ihn sprachen sie ein befristetes Aufenthaltsverbot für den Bereich aus, da der polizeibekannte Mann bereits mehrfach im Bahnhofsbereich in Verbindung mit Betäubungsmittelkriminalität aufgefallen ist.
Die Polizisten und Polizistinnen kontrollierten außerdem einen 13-Jährigen mit guineischer Staatsangehörigkeit im Engelenschanzenpark, gegen den bereits ein befristetes Aufenthaltsverbot für diesen Bereich bestand. Die Beamten und Beamtinnen verdoppelten das angedrohte Zwangsgeld für die nächste Zuwiderhandlung. (red)
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