Irrer StreitZwei Behörden aus NRW ziehen gegeneinander vor Gericht

Eine Statue steht in einem Gebäude

In NRW steht eine kuriose Gerichtsverhandlung bevor: Zwei Behörden tragen ihren Streit vor Gericht aus. Das undatierte Symbolfoto zeigt eine Skulptur der Justitia.

Das Verwaltungsgericht Münster muss sich mit einem kuriosen Fall befassen. Zwei Behörden aus NRW tragen einen Rechtsstreit vor Gericht aus.

Ist ein ehemaliger Prozessionsweg zwischen Münster und Telgte in seinem Verlauf ein Denkmal? Mit dieser Frage muss sich das Verwaltungsgericht Münster am 9. Juni befassen.

Die Bezirksregierung Münster als Vertreter des Landes in Sachen Denkmalschutz und der Landesbetrieb Straßenbau NRW treffen sich vor Gericht, um diese Frage richterlich klären zu lassen.

NRW: Behörden tragen Denkmalschutz-Streit vor Gericht aus

Sollte das Gericht diese Fragen bejahen, haben die Straßenbauer damit ein Problem, denn die Bundesstraße 51 zwischen den beiden Städten im östlichen Münsterland soll in diesem Bereich auf vier Fahrspuren ausgebaut werden.

Die Denkmalschützer wollen den Erhalt, weil der Weg als überregionale Handels- und Wegeverbindung aus Richtung Münster für die Stadt Telgte eine besondere Bedeutung habe.

Dass der Weg mit unter Denkmalschutz stehenden Bildstöcken heute nicht mehr für Prozessionen genutzt werde, sei dabei nicht relevant. Die Straßenbauer bezweifeln laut Mitteilung des Gerichts, dass eine ganze Straßentrasse denkmalfähig sei. Außerdem bestehe am Erhalt und der Nutzung des Weges kein öffentliches Interesse. Bleibt abzuwarten, wie das Gericht das sehen wird. (dpa/aa)