Ab 16. März greift die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die gilt für Personal in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Arztpraxen. Umgesetzt werden soll die Pflicht von den Gesundheitsämtern.
Neue Regelungen ab 16. MärzFür diese Berufe gilt eine Impfpflicht in NRW – so soll sie umgesetzt werden
Betroffen sind allein in Nordrhein-Westfalen schätzungsweise bis zu einer Million Beschäftigte: Bundesweit gilt ab 16. März in zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine Impfpflicht.
Dazu gehören nach Angaben von Bund und Land unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Das NRW-Gesundheitsministerium schätzte zuletzt Mitte Februar, dass bis dahin etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in diesen Bereichen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten.
Corona: Impfpflicht in Pflegeeinrichtungen greift ab 16. März
Mögliche Beschäftigungs- oder Betretungsverbote sind nach Ansicht des Ministeriums aber nicht unmittelbar zu erwarten. Zur vollständigen Umsetzung dieser Impfpflicht hätten die Gesundheitsämter bis zum Sommer Zeit. Die Kommunen rechnen mit einem immensen Arbeitsaufwand und fordern Unterstützung sowie auch mehr Zeit für die Umsetzung ein.
Ziel des ganzen ist es, besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besser vor einer Corona-Ansteckung zu schützen.
Und wird das Verfahren ablaufen? Die Beschäftigten betroffener Einrichtungen sollen bis einschließlich 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung vorlegen.
Auch betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sollen bis dahin einen Nachweis erbringen. Wenn Beschäftigte keine Nachweise erbringen oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit bestehen, soll der Arbeitgeber das Gesundheitsamt bis 31. März informieren und arbeitsrechtliche Konsequenzen prüfen, die sich laut dem Ministerium aus seiner Fürsorgepflicht ergeben.
Zu den gemeldeten Beschäftigten wird das jeweilige Gesundheitsamt dann Kontakt aufnehmen und einen Nachweis einfordern. Wenn dann keine Rückmeldung erfolgt, könnten bis zu 2500 Euro Bußgeld verhängt werden. Bei Zweifeln an der Echtheit oder Richtigkeit eines Befreiungsnachweises könnte außerdem eine ärztliche Untersuchung zur Kontrolle angeordnet werden.
Umsetzung der Impfpflicht in NRW: Gesundheitsamt erwartet immensen Aufwand
Falls die betroffenen Beschäftigten dann nach Ablauf einer „angemessenen Frist“ keinen Nachweis vorgelegt haben oder der Aufforderung einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge leisten, könnten die Gesundheitsämter das Betreten der Einrichtung oder das Arbeiten dort untersagen. Das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, über die der Arbeitgeber entscheide, erläuterte das Gesundheitsministerium.
Nach welchen Maßstäben werden die Gesundheitsämter über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entscheiden? Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums sollen dabei sowohl personenbezogene Aspekte wie die Art der Tätigkeit als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen berücksichtigt werden.
Um die Prüfungen abzuschließen, räumt das Gesundheitsministerium den Kommunen eine stufenweise Umsetzung bis zum 15. Juni ein.
Bei den zu ergreifenden Maßnahmen sei auch die konkrete Situation vor Ort maßgeblich, erklärt das Ministerium. Der Zeitraum sei gewählt worden, damit auch ein Gesamtüberblick über die Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich möglich sei, ärztliche Nachuntersuchungen erfolgen und Meldefristen gewahrt werden könnten.
„Jeder Fall muss einzeln geprüft werden. Der Aufwand ist immens“, verdeutlicht der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Helmut Dedy. Die Städte erwarteten „praxistauglichere Regelungen“ des Landes. Sie benötigten finanzielle und personelle Unterstützung durch das Land. Die Umsetzungsfrist bis 15. Juni müsse angesichts der zusätzlichen Anstrengungen bei der Flüchtlingsaufnahme und sehr hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen vermutlich noch einmal überdacht werden. (dpa)