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„Grusel“-Urteil in NRWGericht verbietet Halloweenparty, Stadt handelte völlig falsch

In gruseligen Kostümen sind Darsteller darauf vorbereitet, Besucher auf Burg Frankenstein im hessischen Mühltal zu erschrecken.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat am Freitag eine Halloween-Party in Dormagen auf den letzten Drücker gekippt. Das Symbolfoto zeigt einen Gruselclown am 22. Oktober auf Burg Frankenstein in Hessen.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine für Sonntag geplante Halloween-Party in Dormagen verboten, obwohl die Stadt sie genehmigt hatte.

Düsseldorf/Dormagen. Sozusagen in letzter Sekunde hat das Verwaltungsgericht die flotte Geistersause in Dormagen verboten. Die Party werde absehbar die Nachtruhe der Menschen im angrenzenden Wohngebiet stören, befand das Gericht und gab dem Eilantrag eines Anwohners recht. Die Genehmigung der Stadt für die Party sei rechtswidrig, teilten die Richter am Freitag (29. Oktober) mit.

Halloween in NRW: Düsseldorfer Gericht kegelt Party in Dormagen

Eine Ausnahmeregelung könne zwar bei einem öffentlichen oder überwiegenden privaten Interesse erteilt werden. Eine Halloween-Party zähle für die breite Bevölkerung aber nicht zum unverzichtbaren Bestandteil des kulturellen Angebotes, hieß es aus Düsseldorf.

Die Interessen des Veranstalters der Halloween-Party und der Feiernden seien zudem mit denen der Nachbarn nicht hinreichend abgewogen worden. So hätten auf dem Gelände allein im September sieben Veranstaltungen auf Basis von Ausnahmegenehmigungen stattgefunden und es seien weitere Feiern geplant.

Dormagen: Richter fassungslos über Argumentation der Stadt

Unverständnis äußerten die Richter für die Auffassung der Stadt, zum Schutz der Nachbarschaft könnten Fenster und Türen geschlossen werden, wo es sich doch um eine Anlage aus Zelten handele. Gegen den Beschluss (Az.: 3 L 2335/21) kann Beschwerde eingelegt werden (dpa).