Weil er eine dreifache Mutter in Löhne getötet hat, musste sich ihr 48-jähriger Schwager wegen heimtückischen Mordes vorm Landgericht Bielefeld verantworten.
In NRWDreifache Mutter heimtückisch ermordet - Urteil gefallen
Bielefeld. Heimtückischer Mord und gefährliche Körperverletzung. Das Landgericht Bielefeld hat am Montag (12. Juli) einen 48-jährigen Mann zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er soll seine Schwägerin (†33) im Dezember 2020 erschossen haben.
Das Landgericht Bielefeld sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass der jetzt Verurteilte die dreifache Mutter in der Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau durch Schüsse getötet hatte. Zudem habe der Mann auch auf seinen Bruder geschossen.
Landgericht Bielefeld ordnet Unterbringung in Psychiatrie an
Außerdem ordnete das Gericht die Unterbringung des psychisch Kranken in einer Psychiatrie an. Weil der im Kosovo geborene Mann nach akuten Psychosen vermindert schuldfähig war, bekam er nicht die Höchststrafe.
Damit folge das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe beantragen.
Der Vorsitzende Richter Christoph Meiring betonte in der Urteilsbegründung, dass der 48-Jährige viel Leid und Schmerz über seine eigene und die Familie seines Bruder gebracht habe. Das Unheil könne man ihm vorwerfen, die Krankheit entschuldige das nicht, sagte Meiring.
Löhne: Tödlichem Angriff ging Familienkonflikt voraus
Dem Angriff im Dezember 2020 sei ein lang andauernder Familienkonflikt vorausgegangen. Bereits 2010 gab es Gewalttätigkeiten mit Bruder und Vater. Später habe er immer mehr unter einem unbegründeten Bedrohungs- und Vergiftungswahn durch seine eigene Frau gelitten. 2015 habe er bei einer Autofahrt seine Frau grundlos geschlagen. Im Frühjahr 2020 folgte der endgültige Bruch und der Auszug seiner Frau. Danach habe sich der 48-Jährige weiter bedroht gefühlt. Vor der Tat meinte er, er müsse sich einem Komplott seiner Familie und Angehörigen entgegenstellen.
Bei der Tat spielten sich laut Gericht dramatische Szenen mit Schüssen auf die Schwägerin und seinen Bruder ab. Eine Kugel traf auch den Schützen selbst, bevor er überwältig wurden. „Es gab eine akute Psychose, aber sie haben gewusst, dass Sie im Unrecht waren“, sagte das Gericht und bejahte einen Tötungsvorsatz. (dpa)