Neue VerordnungNun ist festgelegt, wann Wölfe in NRW getötet werden dürfen

Ein eurasischer Wolf in einem Wildpark (undatiertes Foto). In NRW wurde jetzt eine neue Wolfs-Verordnung beschlossen.

Ein eurasischer Wolf in einem Wildpark (undatiertes Foto). In NRW wurde jetzt eine neue Wolfs-Verordnung beschlossen.

In NRW wurde eine neue Wolfs-Verordnung beschlossen. Darin wird geregelt, wann Wölfe getötet oder aktiv vertrieben werden dürfen.

Wölfe in Nordrhein-Westfalen: Immer mehr werden sie für Landwirte ein Problem. Nun soll der Umgang mit sogenannten Problem-Wölfen klarer geregelt werden.

Das Landeskabinett hat eine neue Wolfs-Verordnung beschlossen, wie das Umweltministerium am Donnerstag (24. März 2022) bestätigte. Sie schafft rechtliche Grundlagen, um das aktive Vertreiben und im Extremfall auch den Abschuss von Wölfen möglich zu machen.

Wann Wölfe in NRW getötet oder verjagt werden dürfen

„Am Niederrhein funktioniert die viel beschworene Co-Existenz von Wolf und Mensch einfach nicht. Das Wolfsrudel dort stresst Bürger, Schäfer, Landwirte und Ponybesitzer unglaublich“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) der „Rheinischen Post“. Zudem belaste es den Haushalt ihres Ministeriums: „Im schlimmsten Fall würde mich dieses einzelne Rudel elf Millionen Euro kosten, wenn man Herdenschutz auf allen Weiden und Pferdekoppeln im Wolfsgebiet umsetzen würde.“

Wölfe sind naturschutzrechtlich streng geschützt. Die neue Verordnung regelt die Ausnahmen, nach denen die Tiere vergrämt oder getötet werden dürfen.

Die Entnahme, also der Abschuss, ist demnach etwa zulässig, wenn ein Wolf Menschen verletzt oder sich aggressiv verhalten hat.

Vergrämt werden dürfen Wölfe künftig zum Beispiel, wenn sie sich Menschen auf unter 30 Metern Entfernung nähern. „Vergrämen“ bedeutet das Vertreiben mit vorübergehenden Schmerzen, in Niedersachsen etwa durch Beschuss mit Gummigeschossen. (dpa)