Sollen Ordnungsamt-Mitarbeiter bei falsch geparkten Autos mit ukrainischen Kennzeichen ein Auge zudrücken? Das wird in NRW unterschiedlich gehandhabt.
Ukrainische FalschparkerKnöllchen oder nicht? Keine einheitliche Linie in NRW
Park-Knöllchen für geflüchtete Ukrainer haben in Bonn für Diskussionen gesorgt. Die örtliche FDP hatte moniert, dass der Stadtordnungsdienst Bußgelder gegen Geflüchtete wegen Verstößen gegen das Bewohnerparken und fehlender Umweltplakette erlassen habe.
„Für eine Übergangszeit wären mehr Feingefühl und eine kulante Regelung der deutlich bessere Weg“, sagte der FDP-Ortsvorsitzende Bernd Bollmus. Die Stadt dagegen erklärte, „dass ein genereller Verzicht auf Verwarnungen, auch temporär, nicht in Betracht kommt“.
NRW-Knöllchen: Keine landesweit einheitliche Regelung
Die Verwaltung berücksichtige aber die besondere Situation der Geflüchteten. „Daher soll die Verwarnung bitte als Hinweis verstanden werden, sich bei der Stadtverwaltung zu melden, um das Thema klären zu können“, teilte ein Sprecher mit. Zuerst hatte der Bonner „General-Anzeiger“ berichtet.
Eine landesweit einheitliche Regelung, wie mit ukrainischen Falschparkern verfahren werden soll, gibt es nach Angaben des Innenministeriums nicht. Dies liege im Ermessen der einzelnen Kommunen, sagte eine Sprecherin.
Park-Knöllchen für Ukrainer? So gehen Kölner Ordnungskräfte vor
In Köln etwa gehen die Ordnungskräfte bei Park-Verstößen von Ukrainern „unter Berücksichtigung der widerstreitenden Interessen im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor“, wie eine Sprecherin auf dpa-Anfrage erklärte. „Bei gegenwärtigen Verkehrsgefährdungen schreiten sie im erforderlichen Maße mit den zur Verfügung stehenden Mitteln ein, bei grundsätzlichen Verstößen im Sinne der Straßenverkehrsordnung prüfen sie einzelfallabhängig.“
Auch die Landeshauptstadt Düsseldorf handelt nach eigenen Angaben „differenziert und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl“.
Ukrainische Falschparker werden nicht anders behandelt
In Essen und Dortmund dagegen würden Fahrzeuge mit ukrainischen Länderkennzeichen behandelt wie jedes andere falsch geparkte Auto auch, hieß es auf Anfrage. Wer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, müsse – unabhängig von der Nationalität – damit rechnen, dass das Fehlverhalten verfolgt werde.
Insgesamt sind nach Angaben der angefragten Städte bisher nur sehr wenige Fälle falschgeparkter ukrainischer Autos aufgefallen. Ohnehin könnten die Halter von im Ausland gemeldeten Fahrzeugen nur schwer oder gar nicht ermittelt werden. (dpa)