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Tausende Kinder betroffenNRW-Regierung greift bei Kita-Regelung durch

Spielzeug liegt in einer Kindertagesstätte auf dem Boden.

Die NRW-Landesregierung will die Prüfverfahren für pädagogische Fachkräfte mit ausländischem Studienabschluss erleichtern. Das Symbolfoto ist im April 2016 in einer Kita in Düsseldorf entstanden.

In den Kitas in NRW herrscht Personalmangel. Nun greift die Regierung durch.

Dass in Deutschland ein Fachkräftemangel herrscht, ist kein Geheimnis. Und auch in den Kitas in Nordrhein-Westfalen fehlt Personal. Eine schnelle Lösung muss her. Die NRW-Landesregierung hat darum die Prüfverfahren für pädagogische Fachkräfte mit ausländischem Studienabschluss erleichtert.

Betroffene sollen künftig schneller und unbürokratisch in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen arbeiten dürfen.

Personalmangel in NRW-Kitas: Regierung ändert Prüfverfahren

Das bisherige Verfahren mit einer individuellen Prüfung der Abschlusszeugnisse durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) sei oft mit langen Wartezeiten und hohen Kosten verbunden gewesen, teilte das Familienministerium am Dienstag (26. September) in Düsseldorf mit. Künftig reiche bereits ein positives Ergebnis bei einer Abfrage in der entsprechenden Datenbank der Kultusministerkonferenz (KMK) aus.

Familienministerin Josefine Paul bezeichnete den neuen Erlass als einen „Baustein unserer Fachkräfteoffensive für Sozial- und Erziehungsberufe“.

Weiter sagte sie: „Es ist nicht hinnehmbar, dass wir qualifizierte Personen, die sich für die Arbeit in einer Kita in Nordrhein-Westfalen interessieren, aufgrund langwieriger und teurer Anerkennungsverfahren verlieren.“ Das Kita-Personal soll durch die Maßnahme entlastet werden, was auch den mehr als 700.000 Kita-Kindern zugutekommt.

Die vereinfachten Prüfverfahren gelten künftig für Absolventinnen und Absolventen von zahlreichen pädagogischen und erziehungswissenschaftlichen Studien- und Ausbildungsgängen.

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage zu Kitas teilnehmen:

Für den Personaleinsatz in den Kitas sind die Träger als Arbeitgeber verantwortlich. Diese könnten weiterhin auch ein individuelles Zeugnis bei der ZAB beantragen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW begrüßte den Erlass des Familienministeriums als „Schritte in die richtige Richtung“. Weitere Schritte seien zwingend. Unter anderem müssen eine Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen und teilweise prekären Beschäftigungsverhältnissen in den Fokus gerückt werden. (dpa/ls)